Quantcast
Channel: Alternative Dresden News
Viewing all 970 articles
Browse latest View live

Noch bis 26. September: Crowdfunding-Kampagne für Sammelband

$
0
0

Nachdem vor knapp zwei Jahren ein Artikel über deutsche Schäferhunde in der vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung (HAIT) herausgegebenen renommierten wissenschaftlichen Fachzeitschrift „Totalitarismus und Demokratie“ für Aufregung sorgte, hat es sich eine Reihe von Wissenschaftlern zum Ziel gesetzt, einen Sammelband herauszugeben, um damit mehr Klarheit und Struktur in eine mittlerweile unüberschaubar gewordene (akademische) Debattenkultur zu bringen. Mit ihrem Buch will die Gruppe um Enrico Heitzer, Sven Schultze und Peter Ullrich unter anderem der Frage nachgehen, wie kritische Wissenschaft in einem zunehmend prekarisierten akademischen Feld funktionieren kann. Das Geld aus der noch bis zum 26. September 2017 laufenden Crowdfunding-Kampagne soll nicht nur dazu dienen, die Druckkosten zu decken, sondern auch um kostenlose Exemplare ausgewählten öffentlichen Bibliotheken zur Verfügung zu stellen.

Im Frühjahr 2016 hatte die Geschichte über Schäferhunde in NS-Konzentrationslagern, sowjetischen Speziallagern und an der innerdeutschen Grenze auch über die akademischen Kreise für Furore gesorgt. Die frei erfundene Studie über die Mitschuld von Schäferhunden an der Nazi- und SED-Diktatur war damals auf einer Berliner Konferenz zu Human-Animal Studies und in der Hauszeitschrift des Dresdner Hannah-Arendt-Instituts vorgestellt worden und dort auf erstaunlich wenig Kritik gestoßen. Das erklärte Ziel der Crowdfunding-Initiatoren soll neben einer Überprüfung „wissenschaftlicher Qualitätsstandards und kritischer Urteilskraft auch das Verhältnis der Geschichtswissenschaft zu ideologisierten Deutungen der Vergangenheit und die innerfachliche Debattenkultur“. Nachdem sich im Februar 2016 eine Satiregruppe im Nachrichtenportal Telepolis zu der Aktion bekannt hatte, verschwand wenig später der Onlinebeitrag auf der Internetseite des Instituts.


Indymedia-Aktivist über Schließung der Website

$
0
0

Das Bundesinnenministerium hatte die Internetplattform sieben Wochen nach den G20-Krawallen verboten. Die taz hat mit einem Aktivisten des Netzwerks gesprochen.

Quelle: taz (31.08.2017)

30. bis 34. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

$
0
0

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Als erstes wird der LKA-Beamte S. vernommen, der bereits am 10. Verhandlungstag ausgesagt hatte. Er wird nochmal zum Zustand des Küchenfensters nach dem Anschlag in der Bahnhofstraße befragt. S. erklärt, es habe sich um ein „modernes Thermofenster“ gehandelt. Als er eintraf, habe das Fenster offen gestanden, der Fenstergriff sei abgesprengt gewesen und habe ein Stück entfernt gelegen. Der Beamte meint aber, dass das Fenster oben und unten in den Angeln gehangen habe. Deswegen geht er davon aus, dass es vor der Explosion komplett geschlossen war. Er habe auch nicht den Eindruck gehabt, dass jemand versucht habe vor Ort aufzuräumen, denn das hätte seiner Erfahrung nach Spuren verursachen müssen. Das jemand das Fenster wieder eingehangen habe, halte er für schwer möglich.

Für die Fotodokumentation des Tatorts habe er das Fenster später selbst geschlossen, allerdings habe er es nicht vollständig schließen können, da der Fensterrahmen durch die Explosion verzogen gewesen sei. Dabei hätten die Scharniere wie gewohnt funktioniert. Wäre der Sprengkörper zwischen Rahmen und einem angekippten Fenster platziert worden, würde der USBV-Experte auch eine größere Explosionswirkung nach außen hin erwarten, als er letztlich festgestellt hat.

Im Anschluss setzt das Gericht die Vernehmung von KHK M. fort, dessen Vernehmung am Ende des 20. Verhandlungstag unterbrochen wurde und der mit zahlreichen Aspekten der Ermittlungen betraut war.

So habe er im Auftrag des BKA die Fenster der angegriffenen Wohnung in der Bahnhofstraße ausgemessen, außerdem habe er den Typ festgestellt. Dies war nötig für die Vorbereitung der Sprengversuche, darüber hinaus sei er dort aber nicht involviert gewesen.

Der nächste Komplex ist die Auswertung des Smartphones des Angeklagten Timo S., die der LKA-Ermittler in drei Berichte unterteilt habe. Im Hauptbericht habe er alle sichtbaren Dateien ausgewertet, darunter mehrere hundert Kurzmitteilungen, gespeicherte Verbindungs- und Kontaktdaten, sowie Videodateien. Unter letztgenannten fanden sich Aufnahmen, die den Angeklagten Philipp W. zeigen, wie er einen Sprengkörper in einer Unterführung zündet. Der Ermittler vermutet, dass das Telefon erst im Juli in Betrieb genommen worden sei. Erste Telefonnummern in den Kontaktlisten sind die der ebenfalls Angeklagten Patrick F. und Philipp W., weiterhin finden sich zahlreiche Einträge mit den Kürzel „FTL“ und „DD“. Der Beamte erinnert sich, dass er zum Zeitpunkt der Auswertung drei Kontakte zu ihm damals bekannten Mitgliedern der Freien Kameradschaft Dresden gefunden habe, darunter Jeanette P.

Für die Chatprotokolle habe er einen zusätzlichen Auswertebericht verfasst, da es sich hier um insgesamt über 14.000 Nachrichten gehandelt habe. Als tatrelevant habe er jedoch nur wenige eingeschätzt, darunter einen Gruppenchat im Vorfeld des Geburtstags des FKD-Mitglieds Robert S., darin sei es möglicherweise nicht nur um die Partyvorbereitung gegangen. So wird Timo S. im Gespräch gefragt, ob er Personen „zur Unterstützung“ mitbringen könne, er antwortet, dass er „über fünf Personen verfüge“.

In einem weiteren Bericht habe KHK M. die Ergebnisse aus den KakaoTalk-Protokollen zusammengefasst. Die meisten Kontakte habe es hier mit Mirjam K. gegeben. In einer Nachricht von Patrick F. habe es geheißen, er habe einen Plan in Bezug auf eine weitere mögliche Zielperson, er benötige lediglich eine Rolle schwarzes Panzerband. In einer anderen Nachricht habe Philipp W. geschrieben: „Schöner V12. Gruß an Timo.“, dazu sei ein Video bereitgestellt worden, das die Explosion eines Sprengkörpers zeige. In dem Fall sei beides im Gruppenchat gepostet worden. Dessen Charakter beschreibt der Beamte als „normalen Chat“, bei dem alles dabei gewesen sei, längere Gespräche, Gespräche über Privates, zum Teil sehr detailliert. Der Vorsitzende Richter hält dem Beamten eine Passage vor, in der jemand bekundet, er habe „Hakenkreuze in den Augen“ angesichts „antideutscher Hetze“. Jedoch kann sich der Ermittler daran nicht erinnern. Gefragt nach aggressiven oder gewaltaffinen Äußerungen, verweist M. auf die Drohungen gegen Felix W. Er erinnert sich auch an eine Formulierung, in der jemand schrieb, der Bürgermeister der Stadt Meißen gehöre aufgeknüpft. Nicht ganz sicher sagen könne er jedoch, ob diese Äußerung tatsächlich bei der Auswertung des Mobiltelefons von Timo S. aufgetaucht sei.

Da die Chatprotokolle im Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt werden sollen, bleibt es bei einer überschaubaren Anzahl an Nachfragen. Das nächste Thema ist die Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten Mike S., die im Zuge einer Haftprüfung im Juli 2016 und im Beisein der Bundesanwaltschaft und des Verteidigers stattgefunden habe. Mike S. sei nach seinen persönlichen Lebensweg gefragt worden und er habe beschrieben, dass er in Berlin aufgewachsen sei und nach der Bundeswehr nach Sachsen gezogen sei. Das sei damals acht oder neun Jahre her gewesen.

KHK M. schildert, dass es in der Befragung zunächst darum gegangen sei, herauszufinden, ob Mike S. die Wahrheit sage. Fragen habe er aber eher „lavierend“ beantwortet. So habe er sich selbst in Bezug auf Asylbewerber als „neutral“ bezeichnet, woraufhin die Beamten ihm einen Chatausschnitt vorgehalten hätten, in dem er geschrieben habe, er wolle „Kanaken aufknüpfen“. Mike S. habe dann aber nur gesagt, dass er davon nichts wisse. Der Eindruck bei KHK M. war, dass er nicht mit der Wahrheit herausrückt. Das habe sich im weiteren Gespräch fortgesetzt, in dem sich Mike S. als „generell gewaltfrei“ beschrieben habe. Chataussagen, in denen Mike S. empfohlen hat, einer Person die „Zähne einzuschlagen“ hätten das klar konterkariert und den Eindruck verfestigt, der damals Beschuldigte wolle sich als „Unschuld vom Lande“ darstellen.

Auch zu einem Übergriff auf einen PKW, der mit linken Demoteilnehmenden besetzt gewesen sei, habe Mike S. kaum etwas gesagt, obwohl an dem Fahrzeug seine Fingerabdrücke sichergestellt werden konnten. Dass er den Schlüssel für den ehemaligen Real-Markt übergeben bekommen und kurz darauf dort eine Brandstiftungsserie begonnen habe, habe er mit dem Hinweis kommentiert, dass er „alte Schlösser sammle“, berichtet der Kriminalhauptkommissar. Die Vernehmung sei entsprechend „sehr zäh“ verlaufen und, als auch auf Fragen zum Anschlag Bahnhofstraße „nichts substanzielles“ gekommen sei, mit Zustimmung des Staatsanwalts Neuhaus abgebrochen worden.

Anders die Vernehmung von Patrick F., die in der Abschrift 306 Seiten umfasse. Dort sei er mit den Kollegen chronologisch alle Straftaten durchgegangen und Patrick F. habe dazu Stellung genommen. Große Teile des Berichts des LKA-Beamten decken sich mit dem, was Patrick F. bereits in seiner Einlassung vor Gericht erzählt hat. Die Befragung habe neue Erkenntnisse geliefert, etwa zum Anschlag Bahnhofstraße, den Patrick F. trotz vieler belastender Indizien in der Vernehmung nicht eingeräumt habe. Weitere Ermittlungsansätze hätten sich aus seinen Schilderungen zum Zünden einer Kugelbombe vor der Asylunterkunft in der Bahnhofstraße ergeben, außerdem zu den insgesamt wohl vier Brandstiftungen im ehemaligen Real-Markt und zum Anschlag auf das Linken-Parteibüro.

Einen Hinweis auf eine Kronzeugenregelung habe es bei Patrick F. nicht gegeben, erläutert der Beamte, sondern nur bei Timo S., dem ein entsprechendes Formblatt vorgelegt worden sei. Timo S. habe die erste Aussage geliefert, die uns tatsächlich weitergebracht hat, sagt der Kriminalbeamte. Nach einer Frage des Verteidigers von Timo S., muss er einräumen, dass die damalige Vernehmung vorzeitig beendet werden musste, weil, und der Zeuge betont, das sei sehr peinlich, die Generalstaatsanwaltschaft keine weiteren Tonbänder für den Mitschnitt zur Verfügung gehabt habe. Eine schriftliche Einlassung von Timo S. sei ihm jedoch nicht bekannt, ergänzt er auf Nachfrage, er kenne nur die von Mike S. und Justin S.

Anschließend fragen die Nebenklagevertreter_innen detailliert zur Aussage nach. In Bezug auf den Angriff auf die Overbeckstraße bestätigt der Vernehmungsbeamte, dass Patrick F. gesagt habe, er sei zum Zeitpunkt des Angriffs davon ausgegangen, dass das Haus bewohnt gewesen war. Das sei ihm auch vorher beim Ausspähen des Objekts anhand beleuchteter Fenster und sichtbarer Personen aufgefallen. Er habe auch gesagt, dass das allen Beteiligten während der Tatplanung unter der Brücke klar gewesen sei. Zum Plan habe Patrick F. gesagt, dass sie die Scheiben einschlagen wollten, um anschließend die mit Buttersäure verbundenen Sprengkörper hineinzuwerfen. Aus einem Vorhalt geht hervor, dass Patrick F. ausgesagt habe, dass er beim Angriff Personen im Hausflur erkannt und gerufen habe: „Wir machen das. Schmeißt das Zeug bloß vor.“, was der Beamte bestätigt: er habe das als „Fluchtinstinkt“ interpretiert. In dem Moment, so die vorgehaltene Aussage Patrick F.s weiter, seien Leute bereits direkt am Haus gewesen. Es seien die Personen gewesen, die die Scheiben einschlagen sollten. An diesen Passus, so der Zeuge, könne er sich aber nicht mehr erinnern. Die Buttersäure-Sprengkörper-Kombinationen hätten Timo S. und Mike S. geworfen, ergänzt er.

Patrick F. habe auch von einem Angriff im Zuge einer AfD-Demonstration in Pirna berichtet, erklärt der Kriminalbeamte. Dabei sei es wohl zu einer Körperverletzung gegen einen Asylbewerber gekommen und Patrick F. habe bejaht, er wisse, wer auf den Geschädigten eingetreten habe. Er habe die entsprechenden Angaben nicht preisgegeben.

In der Beschuldigtenvernehmung F.s wurde auch dessen Kontakt zu Polizisten thematisiert. Hierzu habe Patrick F. gesagt, er wolle keine Bekannten in das Verfahren hineinziehen. Er habe den Beamten um einen Gefallen gebeten, da sei es aber nur um Informationen zu einer Verkehrskontrolle bezogen auf seinen Chef gegangen. Aus dem Verfahren gegen Faust des Ostens (FdO), wisse KHK M., dass Patrick F. rege Kontakte zu FdO gehabt habe und auch zu einem Polizisten. Patrick F. habe sich bei dem Thema gesperrt, er habe nur gesagt, dass er diesen Polizisten einmal an der Aral-Tankstelle getroffen habe. Mehr Angaben habe er nicht gemacht. Dem Ansinnen F.s den Tonbandmitschnitt abzuschalten, habe der Beamte nicht zugestimmt: „Das wäre ja noch fataler.“ Ansonsten wisse M. nur noch, dass sich ein weiterer Polizist freiwillig gestellt habe, der unmittelbaren Kontakt zu Patrick F. gehabt haben soll.

Gegen 15:50 Uhr wird die Befragung bis Freitag unterbrochen. Das Gericht kündigt außerdem an, dass es zur kommenden Sitzung Fragen der Nebenklage an Patrick F. aufgreifen möchte.

Das Gericht setzt die Befragung des Kriminalhauptkommissars M. fort. Zuerst berichtet er heute von der Beschuldigtenvernehmung des Angeklagten Philipp W. im Januar 2016. Die Vernehmung im Beisein seines Anwalts sei zunächst mitgeschrieben worden, später sei man auf einen Tonbandmitschnitt „umgeschwenkt“.

Philipp W. habe knappe Angaben zum Anschlag Wilsdruffer Straße gemacht. Man sei zuerst nach Tschechien gefahren, habe sich dann an der Aral-Tankstelle und später in Kleinnaudorf getroffen, um das Vorgehen zu planen. Dabei hätten alle „durcheinander geplappert“. Der Beschuldigte habe angegeben, „sie“ seien dann nochmal um das Objekt herumgelaufen und hätten später den Angriff mit den Sprengkörpern durchgeführt. Wer ihm diese gegeben habe, wisse er nicht mehr. Die Schilderung bezeichnet der Ermittler als „vage“ und „zurückhaltend“. Insbesondere Namen habe Philipp W. kaum genannt, er erinnere sich lediglich an Patrick F., Mike S., Rico K. und Sebastian S. – ansonsten habe er sich darauf berufen „stark alkoholisiert“ gewesen zu sein.

Zur Tatausführung habe Philipp W. angegeben, dass er das rechte Fenster angegriffen hätte. Dort habe er beim Ablegen oder Ankleben des Sprengkörpers kurz eine Person gesehen, die zum Flur hinaus gegangen sei. Die anderen hätten in dem Moment bereits ihre Sprengkörper gezündet, er habe das mit leichter Verspätung getan und sei dann mit den anderen weggerannt. W. habe dabei die Explosionen gehört und sei dann wie verabredet in das bereitstehende Auto gestiegen. Wer hier Fahrer war, wisse er nicht mehr. In Gompitz bei McDonalds sei er zu Timo S. umgestiegen. Mit dem sei er nochmal am Tatort vorbeigefahren.

Die Beteiligung am Angriff auf das Linken-Parteibüro habe Philipp W. bestritten, von weiteren Taten will er keine Ahnung gehabt haben. Der Vernehmungsbeamte habe deswegen den Eindruck gehabt, dass der Angeklagte mit der Wahrheit hinter dem Berg halte. Seine politische Einstellung habe Philipp W. als „asylkritisch“ beschrieben, obwohl ihm etwa die Gruppenfotos vom Windberg mit dem Hitlergruß vorgehalten worden: Diese seien nicht zum herumzeigen gewesen, habe er geantwortet. Philipp W. habe eingeräumt, dass er die Facebookseite Widerstand Freital eingerichtet habe, bei der Bürgerwehr FTL 360-Seite sei er Administrator oder Moderator gewesen. Die sei von Timo S. gegründet worden, später sei auch Mike S. als Administrator hinzugestoßen.

KHK M. war auch bei der Beschuldigtenvernehmung von Maria K. dabei. Die sei direkt nach der Wohnungsdurchsuchung am 5. November 2015 durchgeführt worden. Maria K. sei vorgeworfen worden, am Anschlag Wilsdruffer Straße beteiligt gewesen zu sein. Sie habe angegeben, dass sie zum Tatzeitpunkt bei einer „Homeparty“ zweier Freunde gewesen sei und dort ein bisschen was getrunken habe. Sie habe dann nur gehört, dass in der Wilsdruffer Straße „was in die Luft geflogen sei“ und sei deswegen dort vorbeigefahren. Später habe sie ergänzt, dass das „die Kakaotruppe plane“. Sie wolle aber nicht, dass in den Akten stehe „Maria sagt aus“. Das wäre nicht gut und das würde sie nicht machen.

Zum Angriff auf das Wohnhaus in Übigau habe sie berichtet, dass sie dort Leute getroffen habe. Mehr wolle sie aber nicht sagen, da sie Angst habe und die Sache dann ausbaden müsse. KHK M. habe aber trotz Nachfrage keine konkreten Anknüpfungspunkte für diese Angst gesehen. Auf den Vorhalt mitgeschnittener Telefonate erklärt Maria K., „die Freitaler“ hätten den Angriff geplant, es sei ein »Racheplan« gewesen, sie selbst habe daran nicht teilgenommen. Zum Anschlag auf das Linke-Parteibüro habe sie keine Angaben gemacht, berichtet der Kriminalbeamte. Sie sei zwar immer in der Nähe gewesen, habe aber keine Angaben zu eigenen Tatbeiträgen gemacht.

In der Vernehmung sei ihm dann mitgeteilt worden, dass Maria K. auf Anweisung Oberstaatsanwalt Wiegners vorläufig festgenommen werden soll. Das habe er der Beschuldigten mitgeteilt und sie entsprechend belehrt. Maria K. habe darauf sehr emotional reagiert, was KHK M. in einem Vermerk dokumentiert habe. Sie sei dann nochmal nach der Wilsdruffer Straße gefragt worden, sie habe aber auf Felix W. verwiesen und gesagt, Timo S. sei in der Lage „ganze Horden von geistig Minderbemittelten zu mobilisieren“. Deshalb sehe sie sich in Gefahr.

Eingeräumt habe Maria K. die Herstellung der „To-Do-Liste“, die dann am Parteibüro der Linken angebracht worden sei. Die habe sie mit Patrick F. und Mirjam K. hergestellt. Das ganze sollte „ein Gag“ sein.

Sich selbst habe sie als „weder rechts noch links“ beschrieben. Sie habe darauf verwiesen, dass sie schon in die Türkei in den Urlaub geflogen und zeitweise mit einer Polin befreundet gewesen sei. Sie sei aber „unzufrieden“ mit „der Politik“. Die anderen in der Gruppe hingegen seien „rechts“ gewesen. Jedoch äußere sich Patrick F. nicht so scharf, wie etwa Timo S.

Die nächsten Fragekomplexe betreffen die Auswertung der Asservate, für die KHK M. verantwortlich war. Zunächst geht es um die sichergestellten Asservate aus der Durchsuchung der Wohnung von Patrick F., darunter eine Sporttasche mit Sprengkörpern, losem Schwarzpulver, Zündschnüre, schwarzen Latexhandschuhen und vier Metallrohren. Diese seien etwa 28 cm lang gewesen, im Durchmesser etwa 2 cm stark und an den Enden mit einem Gewinde versehen.

Der Kriminalbeamte habe auch die Asservate aus der Wohnung von Mike S. ausgewertet. Darunter befanden sich unter anderem Aufkleber mit rechten politischen Motiven, zu denen der Ermittler jedoch keine unmittelbare Tatrelevanz erkannt habe, da sie nicht an bekannten Tatorten verklebt worden seien. Die Aufkleber seien möglicherweise fotografiert worden. Außerdem hätten sich bei Mike S. Teleskopschlagstöcke gefunden, eine Gummischleuder mit dazugehörigen Stahlkugeln, eine Schreckschusswaffe mit Platzpatronen, ein Baseballschläger, eine Stichschutzweste, sowie sechs Packungen buttersäuregefüllte Glasampulle. Auch hier wurden die meisten Gegenstände nicht als verfahrensrelevant eingestuft, sie lagern jedoch noch im Asservatenraum. Ob der Baseballschläger Gebrauchsspuren aufgewiesen habe, könne der Ermittler nicht sagen. Seine Befragung wird an dieser Stelle unterbrochen und wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

Das Gericht stellt dem Angeklagten Patrick F. nun wie angekündigt weitere Fragen. Franz R. von der Freien Kameradschaft Dresden (FKD) habe er im August 2015 kennengelernt, schon länger bekannt sei er mit Tom A. und Maik, den er als groß und dünn beschreibt, beide kenne er aus der Zeit von Faust des Ostens. Evtl. sei ihm daher auch Florian N. bekannt gewesen.

Das Objekt in der Overbeckstraße sei bereits Anfang Oktober ein potentielles Ziel gewesen, es sei ihnen bereits am zweiten Tag in Übigau gezeigt worden, so der Angeklagte. Richter Scheuring thematisiert nochmals den Baseballschläger. Er hält Patrick F. eine Aussage vor, in der es heißt, Maria K. habe den Baseballschläger mitgebracht und genommen habe ihn Maximilian R., F. antwortet, er habe den Namen „nochmal erörtert“ und denke auch, dass Maximilian R. mit ihnen hinter dem Haus gewesen sei. Ob er aber den Baseballschläger gehabt habe, könne er nicht sagen, weil das nicht in seinem Fokus gewesen sei. Er schließe es aber nicht aus.

Patrick F. verneint in einer FKD-Chatgruppe drin gewesen zu sein, vor Übigau habe er sich aber via Chat mit FKD-Leuten ausgetauscht. Worum es da ging, könne er aber nicht mehr sagen.

Zum Anschlag auf den PKW Richter erklärt Patrick F., dass die PET-Flasche nur zu zwei Drittel voll gewesen sei. Er habe Schwarzpulver und Kiesel nacheinander eingefüllt, an die Reihenfolge erinnere er sich aber nicht mehr. Den USB-Stick mit dem Material zum Bau von Rohrbomben habe er von Mike S. erhalten, der habe ihn von Sandro M. bekommen. Ob er den Stick verwendet habe, könne er nicht sagen: „Wenn, dann hat er es mir nicht gesagt“.

Patrick F. räumt ein, dass er die Behauptung in der polizeilichen Vernehmung erfunden habe, nach der die Wilsdruffer Straße angegriffen worden sei, weil dort ein Drogendealer wohnen würde. Auf die Nachfrage von Richter Magnussen, wie es nun um seine Behauptung in Bezug auf die Bahnhofstraße stehe, reagiert er ausweichend. Auf die Frage wie der Anschlag ausgewertet worden sei, antwortet Patrick F.: „Dreimal gescheppert, und, juhu, alle Fenster kaputt“. Mehr habe es nicht gegeben, da man sich nicht noch einmal getroffen habe.

Am 32. Verhandlungstag wird die unterbrochene Befragung von KHK M. wird fortgesetzt. Er berichtet heute als erstes zu einem bei Patrick F. sichergestellten USB-Stick. Der Stick sei von Sandro M. mit Anleitungsmaterial zum Bau von Rohrbomben und weiteren unkonventionellen Sprengsätzen bespielt worden und dann über den Mitangeklagten Mike S. an Patrick F. übergeben worden. Das USB-Gerät sei zweimal mit unterschiedlichen Vorgaben ausgewertet worden, einmal von ihm selbst, berichtet KHK M., das andere Mal von seinem Kollegen KOK F.

Ihm selbst sei es bei seiner Auswertung nur um Dateien gegangen, die zum Zeitpunkt der Beschlagnahme tatsächlich sichtbar gewesen seien, dementsprechend habe er wiederhergestellte Daten über das Auswerteprogramm herausgefiltert. Letztlich habe er dann drei Dateiordner mit 98 Dateien vorliegen gehabt, im Ordner „Anleitungen“ habe sich Material zum Bau verschiedener Bomben befunden. Nach technischen Gesichtspunkten habe M. die Dateien nicht ausgewertet, die Frage, an welchen Computern der Stick angeschlossen war, könne er nicht beantworten. Das sei eine Frage für die IT-Forensik.

KHK M. sagt auch, er sei davon ausgegangen, dass eine ausführliche Auswertung seines Kollegen vorliege. Es sei entschieden worden, die Auswertung der beschlagnahmten Asservate auf die Einsatzabschnitte des OAZ aufzuteilen. Grundlage für die Auswertung sei eine zweiseitige Schlagwortliste gewesen. Den Auswertebericht von F. habe er nur „fragmentarisch“ gelesen, intensiv überprüft habe er ihn aber nicht. Als ihm vorgehalten wird, dass sich auf dem Stick ein Bild mit Adolf Hitler-Porträt und dem Schriftzug „Je größer der Jude, desto wärmer die Bude“ befunden habe, dass aber in der Auswertung nicht auftauche, äußert M. Zweifel an der korrekten Auswertung: „Das hätte rein gemusst.“ Es sei Bestandteil des Auswerteauftrags gewesen. Er schränkt aber auch ein, dass ideologische Dokumente und Inhalte nur „zum Teil“ eine Rolle gespielt hätten. Außerdem habe es für die Auswertung ein Zeit- und Personalproblem gegeben.

Im nächsten Komplex befasst sich das Gericht mit der Rolle von Torsten L. Dazu erklärt der Ermittler, dass es den ersten Kontakt gegeben habe, als er und seine Kollegen im Nachgang zum Angriff auf die Overbeckstraße eine Aussage bekommen hätten, bei der sich später herausgestellt habe, dass sie von Torsten L. stamme. Diese Aussage sei insofern relevant gewesen, als dass sie eine »gewisse Grundlage für Ermittlungen« bereitet habe. Sie sei auch wegen der beigefügten Chatausdrucke ein »Türöffner« gewesen. Damals hätten sie nur erfahren, dass dem Zeugen Vertraulichkeit durch die Staatsanwaltschaft zugesichert worden sei. Seine Ermittlungsgruppe Deuben hätte aber darauf gedrängt, den Namen zu erfahren.

Den zweiten Kontakt habe es dann am 1. Juni 2016 gegeben, an dem KHK M. eine umfangreiche Beschuldigtenvernehmung mit Torsten L. geplant hatte. Zuvor habe es zwar im Fall „FKD“ eine Befragung von L. am 9. März 2016 gegeben, der damalige Vernehmungsbeamte habe aber „unsere Akte“ nicht mitnehmen wollen. Zum dann verabredeten Termin sei Torsten L. nicht an seiner Wohnadresse gewesen. Nach einem Telefonat hätten sie ihn dann an einer anderen Adresse aufgesucht, dort sei aber eine Baustelle gewesen, eine Vernehmung hätte dort keinen Sinn gemacht. Daher habe M. den Versuch abgebrochen. Nur wenige Tage zuvor habe die Staatsanwaltschaft die Zusicherung der Vertraulichkeit für den Zeugen zurückgezogen. M. vermutet, dass das an den Hinweisen lag, nach denen Torsten L. beim Angriff in der Overbeckstraße nicht nur unbeteiligter Zeuge, sondern Täter gewesen sei. Nach Aussage von Timo S. habe er dort Steine geworfen.

Torsten L. sei auch schon im Rahmen der Ermittlungen um den Angriff auf einen PKW von linken Flüchtlingsunterstützern aufgetaucht. Dass er als vertraulicher Zeuge behandelt worden sei, habe bei ihm „Stirnrunzeln“ ausgelöst, erklärt der Beamte. Zumal er Torsten L. bereits im Zuge eines Aufklärungsauftrags im Umfeld von Kundgebungen um das Hotel Leonardo in Freital gesehen habe. Sie hätten damals u.a. Torsten L.s Fahrzeug zum Bahnhof verfolgt. Dieser habe sich in „aggressiver Grundhaltung“ dorthin begeben, wohl in der Annahme, dass dort Linke eintreffen. Laut KHK M. sei dann aber nichts passiert.

Zum Stichwort „Kaiser“ erklärt M., dass es sich dabei um einen Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz handeln solle. Torsten L. habe bestätigt, dass dieser „Kaiser“ ihn mehrmals kontaktiert habe, aber ein Treffen sei wohl nicht zustande gekommen. Woher die Beamten vom Kontaktgesuch erfahren hätten, daran könne M. sich nicht mehr erinnern, die Information könne aus einer TKÜ oder einem Chat stammen. Laut eines Aktenvermerks habe Torsten L. im Rahmen einer Asservatenrückgabe erklärt, er Suche Kontakt zu BKA- bzw. OAZ-Beamten für eine Aussage. Er habe dort auch behauptet, dass er immer noch in einem KakaoTalk-Chat sei und es wöchentliche Treffen gäbe – dazu wolle er reinen Tisch machen. KHK M. ist dieser Vorgang jedoch nicht bekannt. Abschließend erklärt der Beamte, dass er die Vertraulichkeitserklärung für „völligen Schwachsinn“ halte. Eine Begründung sei ihm nie bekannt geworden, ein Kollege habe auf die „RiStBV“ verwiesen, aber er halte das für den falschen Weg. Das habe er den zuständigen Kollegen auch „mündlich, lautstark“ mitgeteilt. Aber als EG Deuben seien sie letztlich vor „vollendete Tatsachen“ gestellt worden.

Vor der offenen Fragerunde wird der Zeuge gebeten, den allgemeinen Gang der Ermittlungen darzustellen. KHK M. berichtet, dass er bis zum 21. September 2015 mit dem Oldschool-Society-Fall beschäftigt war, bis dahin habe sein Kollege R. allein zum Anschlag PKW Richter ermittelt. Am genannten Tag sei dann die EG Deuben gegründet worden, weil sich gezeigt habe, dass die Situation „schlimmer“ sei, als gedacht. R. habe die EG geleitet, M. sei sein Stellvertreter gewesen, hinzu gekommen seien noch zwei Kolleginnen. Bei der Staatsanwaltschaft sei Frau Kirchhof zuständig gewesen.

Die Straftaten seien als Einzelstraftaten verfolgt worden. Ab dem 21. September habe man erste Verbindungsdaten erhoben und erste Namen bekommen, darunter die von Axel G. und Timo S. Dann sei „wie aus dem nichts“ der Anschlag auf das Wohnhaus in der Overbeckstraße durchgeführt worden. Die TKÜ-Maßnahmen habe man bis zu dem Zeitpunkt nicht live mitgehört, KHK M. merkt dazu „selbstkritisch“ an: „Das hätte man besser gemacht.“ Allerdings habe es bis dahin an Indizien gefehlt, mit dem Angriff haben sich aber Hinweise auf eine Personengruppe „verdichtet“. Vor dem 1. November seien die ersten Anregungen für einen Haftbefehl herausgegangen, weiterhin liefen verdeckte Maßnahmen, TKÜ und Observationen. Diese Observationen habe seiner Erinnerung nach das MEK Staatsschutz übernommen. Am 5. November 2015 seien dann die Exekutivmaßnahmen ausgeführt und die Ermittlungsgruppe sei auf sechs bis sieben Leute aufgestockt worden. Im April 2016 hat dann „endlich“ die Bundesanwaltschaft das Verfahren übernommen und die Einzelverfahren zu einem Organisationsdelikt gemacht.

Der Generalstaatsanwaltschaft hätten sie regelmäßig Einschätzungen und Anregungen zum Verfahren zukommen lassen. Die Frage der Nebenklagevertreterin Pietrzyk, ob die Ermittler_innen dachten, dass die Voraussetzungen für Ermittlungen nach §129, Bildung einer kriminellen Vereinigung, nicht vorgelegen hätten, verneint KHK M.: Das Gegenteil sei der Fall gewesen. Spätestens um den 18. Oktober herum seien sie von einem organisierten Täterzusammenhang ausgegangen. Daher hätten sie „öfters“ Strukturermittlungen angeregt, weil eine Struktur „klar erkennbar“ gewesen sei. Die Generalstaatsanwaltschaft habe diese aber abgelehnt, eine Begründung sei ihnen dafür nicht mitgeteilt worden.

Auf Nachfrage von Nebenklagevertreter Nießing schätzt der Beamte ein, dass das Verfahren unter dem §129 in ihren Augen „einfacher“ geworden wäre. M. habe dabei gar nicht zuerst die Anwendung von strafprozessualen Mitteln im Blick, erklärt er, sondern es hätte schon die „sinnlose Aktenzeichenvergabe“ für die über 20 Straftaten eingeschränkt. Das habe sie „permanent bedrückt“ und sei mit großem Aufwand verbunden gewesen. Hier wäre die Zusammenfassung schlicht „praktikabel“ gewesen.

Dass der Generalbundesanwalt die Übernahme prüfe, habe M. im Zusammenhang mit der Übergabe des Verfahrens an die Generalstaatsanwaltschaft gehört. Bis der GBA übernommen habe, habe es auch keine Änderung des Ermittlungsauftrags gegeben. Gefragt, ob er von einem Prüfverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden wisse, das klären solle, ob bei den Freital-Ermittlungen ein §129 in Betracht komme, antwortet M.: „Vor der Übernahme? Nee!“

Noch ein letztes Mal nimmt KHK M. am 33. Verhandlungstag vor Gericht Platz. Er beantwortet noch einige verbliebene Fragen zur Auswertung von Datenträgern. Der Ermittler beschreibt das Vorgehen, wonach sie zuerst den Blick auf „gängige Dateitypen“ gerichtet hätten, also Bild-, Audio-, Text- und Videodateien. Erst wenn dabei eine Verfahrensrelevanz festgestellt worden sei, sei eine erweiterte Aufbereitung erfolgt, die dann auch Systemdateien und ähnliches umfasste. Habe diese Verfahrensrelevanz gefehlt, sei der Datenträger nicht weiter beachtet worden. Thematisiert wird auch die Auswertung von Smartphones. M. bestätigt in einem Fall, dass sie überprüft hätten, mit welchem Rechner das Telefon synchronisiert worden sei, er erinnere sich aber nicht mehr an das Ergebnis. Die letzte Frage zielt auf einen Kontakt zwischen Axel G. und einem Polizisten. Dazu seien ebenfalls Ermittlungen angestellt worden, es habe sich hierbei aber um private Kontakte zu einem Schwager gehandelt. Mehr wisse M. nicht, da er nicht weiter in den Vorgang involviert gewesen sei.

Nach 20 Minuten wird der Zeuge entlassen. Es folgt eine Erklärung durch Nebenklagevertreter Hoffmann, der hervorhebt, dass die Auswertung aller Datenträger in Frage gestellt ist, da sie möglicherweise unvollständig ist. Das sei eine der „wichtigen“ Erkenntnisse aus der Vernehmung des Beamten. Er regt an, dass das Gericht zumindest Images aller Datenträger zur Verfügung stellt, damit gegebenenfalls Beweisanträge für eine gezielte Auswertung gestellt werden können. Zum USB-Stick mit den Anleitungen zum Bombenbau erklärt Hoffmann, dass sich aufgrund der darauf befindlichen großen Menge privater Daten des Mike S., Fotos und Musikdateien, die Frage stellt, ob der Angeklagte nicht viel stärker in Planungen zum Rohrbombenbau involviert gewesen sei.

Im Anschluss entscheidet das Gericht einige Anträge, insbesondere wird die Dokumentation der Chatprotokolle im Selbstleseverfahren in den Prozess eingeführt.

Den Abschluss des Prozesstages bildet ein Antrag von Nebenklagevertreter Hoffmann. Er beantragt die Erteilung eines rechtlichen Hinweises durch das Gericht, dass im Fall der Overbeckstraße auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Frage kommt. Im ausführlichen Antrag verweist er auf die bisher erfolgte Beweisaufnahme, die verdeutliche, dass bereits in der Tatplanung die lebensgefährliche Verletzung von Hausbewohner_innen in Kauf genommen worden sei. Zur Begründung verweist die Nebenklage auf das rechtsmedizinische Gutachten, die Einlassungen der beiden Angeklagten Justin S. und Patrick F., sowie die Zeugenaussagen zum entsprechenden Tatkomplex. Als der Antrag verlesen wird, kommt es immer wieder zu Unruhe auf Seiten der Angeklagten und ihrer Verteidigung. Rico K. ruft herein: „Ich hab das nie gesagt“, als eine Aussage aus seiner polizeilichen Vernehmung angeführt wird. Dem Antrag schließen sich weitere Nebenklagevertreter_innen an.

Die Bundesanwaltschaft erklärt, dass sie über die bald anstehende Sommerpause zum Antrag Stellung nehmen möchte. Die Beweiserhebung habe in der Frage wichtige Erkenntnisse geliefert, die zum Zeitpunkt der Anklageerhebung noch nicht klar gewesen seien. Oberstaatsanwalt Hauschild verweist insbesondere auf das rechtsmedizinische Gutachten und auf die nicht kontrollierbare Verlaufskette, die die Angeklagten mit dem Einsatz der Sprengkörper in Gang gesetzt hätten. Er glaube nach wie vor, dass die Angeklagten keine Menschen töten wollten, diese Absicht sei aber an der Stelle juristisch nicht nötig. Hauschild verweist dazu auch auf entsprechende Urteile in ähnlich gelagerten Fällen.

Die Verteidiger_innen reagieren zurückhaltend auf den Antrag. Sie behalten sich vor Stellung zu beziehen, sofern das Gericht tatsächlich den Hinweis gibt.

Die Hauptverhandlung am 34. Verhandlungstag beginnt mit einer Erklärung von RA Sturm, der zur zurückliegenden, über mehrere Tage andauernden Vernehmung von KHK M. Stellung nimmt. Dabei konzentriert sich Sturm auf die Aussagen des Beamten über die Beschuldigtenvernehmung mit seinem Mandanten Timo S. Der habe laut KHK M. viele Angaben gemacht, die weit über seine eigene Tatbeteiligung hinausgingen. Damit, so Sturm weiter, habe er die Ermittlungen „entscheidend“ beeinflusst und es sei eine Strafmilderung nach §46b StPO in Betracht zu ziehen.

Die Bundesanwaltschaft wendet dagegen ein, dass diese Angaben oftmals nichts mit hier verhandelten Tatvorwürfen zu tun gehabt hätten. Oberstaatsanwalt Hauschild wundert sich auch, dass Timo S. bis heute keine weiteren Angaben in der Hauptverhandlung nachgeliefert habe. Aus den Reihen der Nebenklage wird ergänzend auf die „Gefängniskassiber“ von Timo S. verwiesen, in denen es darum ging die Aussagen von Mitbeschuldigten zu beeinflussen. Außerdem wird an das Bedrohungsszenario erinnert, das etwa im Fall Felix W.s gegen aussagewillige Personen auch von Timo S. aufgebaut worden sei.

Im Anschluss an diese Diskussionen beginnt die Vernehmung von Kriminalhauptkommissar Pe., der seit ungefähr 18 Jahren als „Entschärfer“ beim LKA arbeitet. Er sei im Juli nach dem Anschlag auf den Linken-Stadtrat Michael Richter zum Tatort gerufen worden. Als er mit seinem Kollegen vor Ort eingetroffen sei, war der PKW bereits von einer Abschleppfirma nach Wilsdruff transportiert worden. Sie seien dann dorthin gefahren und hätten das in einer Halle geparkte Fahrzeug für bessere Lichtbedingungen nach draußen geschoben, um dann mit der Spurensicherung zu beginnen.

„Gewohnheitsmäßig“ habe der Abschlepper herumliegenden Autoteile in das Fahrzeuginnere geworfen, diese hätten sie zunächst herausgenommen und sich dann Schritt für Schritt zum Sprengzentrum vorgearbeitet. Pe. habe die Spurensicherung fotografisch dokumentiert und er erklärt im Folgenden anhand der Lichtbildmappe Details ihrer Untersuchungen.

Sie hätten festgestellt, dass die Heckscheibe von der Explosion herausgedrückt worden sei, deswegen seien auf der Hutablage keine Splitter zu finden gewesen. Im Gegensatz dazu lagen die Scherben des Fensters der Beifahrerseite im wesentlichen im Fahrzeuginneren. Der Sprengsatz sei auf dem Fahrersitz explodiert, das Dach sei durch den Explosionsdruck ausgebeult und der Fahrzeugrahmen so verzogen worden, dass nicht mehr alle Türen zu öffnen waren. Im Dachhimmel seien Plastiksplitter eingeschlagen, außerdem habe es auch größere Ausbeulungen gegeben, die möglicherweise durch den Einschlag von Kieselsteinen verursacht worden seien. Ein 1,5 Millimeter starkes Stahlblech der Sitzschale sei von der Explosion komplett durchschlagen worden. Die Kriminaltechniker hätten zudem Reste einer PET-Flasche gefunden, die sie als Teil der Sprengvorrichtung betrachtet hätten, weil dort Pappreste der Pyrotechnik eingeschmolzen gewesen seien. Außerdem habe es Anhaftungen verbrannten Schwarzpulvers gegeben. Auf dem Beifahrersitz sei eine thermische Belastung erkennbar gewesen.

Der Ermittler erklärt, dass das Gesamtbild auf eine „stark schiebende Wirkung“ des Sprengstoffs schließen lasse. Das heißt beim Abbrennen des Sprengstoffs entsteht in sehr kurzem Zeitraum eine große Menge Gas, die sich dann ausbreite und gegen die Begrenzung drücke. Das sei „typisch“ für Pyrotechnik. Anhand von Etikettresten hätten sie „relativ zweifelsfrei“ einen Cobra-12-Sprengkörper identifizieren können, der im Auto zum Einsatz kam. Die Flasche sei nach Meinung von Pe. mit dem Sprengkörper verbunden gewesen, darauf deuten auch Reste von Klebebandspuren auf dem Cobra-12-Etikett hin. Nachdem ihm die Schilderungen Patrick F.s vorgehalten werden, schränkt er ein, dass die Flasche zumindest direkt neben dem Cobra-12 auf dem Fahrersitz zum Liegen gekommen sein müsse, anders wären die eingeschmolzenen Pappreste in den Resten der PET-Flasche nicht zu erklären. Schon bei einem Abstand von 10 bis 15 Zentimetern seien solche Anhaftungen nicht möglich gewesen. Er könne das rückwirkend aber nicht mehr genau sagen.

Die Sprengwirkung des Cobra-12-Sprengsatzes sei aber zumindest so hoch, dass es wahrscheinlich sei, dass auch Schwarzpulver in der PET-Flasche „ausgelöst“ werde und abbrenne, weniger als Explosion, sondern als Verpuffung. Das würde auch erklären, warum die Kieselsteine vor allem auf der Beifahrerseite gelegen hätten.

Nicht genau beantworten kann der Zeuge, wie groß die PET-Flasche tatsächlich gewesen sei. Er sei von einer 1,5 Liter-Flasche ausgegangen, habe das aber nicht ausgemessen. Bei Bedarf könne das aber nachgeholt werden. Die Chance, dass die Flasche mit einem Aufbau, wie von Patrick F. beschrieben, zündet, schätzt Pe. auf 50 zu 50.

Nach gut einer Stunde wird der Zeuge entlassen. Der Nebenklagevertreter Hoffmann erklärt zur Vernehmung, dass sie klare Hinweise geliefert habe, die Glaubwürdigkeit der Angaben von Patrick F. anzuzweifeln. Anschließend stellt die Verteidigung von Sebastian W. drei Beweisanträge, jeweils zu den Handyvideos, auf denen die Sprengversuche zu sehen sind. Zu zwei Videos soll ein Sachverständigengutachten erstellt werden, um die Distanz zwischen den Sprengkörpern und den beteiligten Personen zu ermitteln, beim dritten Video soll ein Gutachten zeigen, dass aus dem Video gar nicht erkennbar sei, welche Art von Pyrotechnik bei dem Versuch eingesetzt wurde. Alle anderen Angeklagten schließen sich den Anträgen an.

Oberstaatsanwalt Hauschild regt an, einen Sachverständigen für Türen und Fenster anzuhören, um die Frage zu beurteilen, ob das Fenster in der Bahnhofstraße 26 zum Zeitpunkt des Anschlags angekippt oder geschlossen war. Das Gericht will das berücksichtigen und kündigt bereits weitere Sitzungstermine bis Ende Februar an. Dann ergeht ein Senatsbeschluss, mit dem die Hauptverhandlung bis zum 31. Juli 2017 unterbrochen wird.

Bericht aus Sicht der Nebenklage und fortlaufender Pressespiegel

Du findest den Bericht interessant und willst Dich weiter informieren? Unterstütze die Prozessdokumentation mit einer Spende auf betterplace.org!

Brandanschlag auf Parteibüro in Löbtau

$
0
0

In Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf ein Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten André Schollbach (Die Linke) in Löbtau sucht das Operative Abwehrzentrum (OAZ) der Sächsischen Polizei nach Hinweisen. Nachdem zwischen dem 9. und 11. September zunächst die Eingangstür beschädigt worden war, versuchten der oder die Täter im Anschluss daran, die Türverkleidung in Brand zu setzen. Es entstanden Sachschäden in bislang noch unbekannter Höhe.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der oder die bislang noch unbekannten Täter auch für ein am 8. September beschädigtes Transparent in Frage kommen, sucht das OAZ nach Personen die beobachten konnten, wer von Freitag auf Samstag Plakate am Zaun vor dem Wahlkreisbüro in der Rudolf-Renner-Straße befestigt hatten.

Ebenfalls am vergangenen Wochenende war das in einem Hinterhof der Leipziger Vorstadt abgestellte Wahlkampfauto des Grünen-Bundestagsabgeordneten Stephan Kühn mit einer Eisenstange beschädigt worden. Wer Hinweise zu beiden Taten geben kann wird gebeten, sich unter der 0351–4832233 mit der Dresdner Polizei in Verbindung zu setzen.

Busabfahrt am Dresdner Hauptbahnhof gestört

$
0
0

Auch in diesem Jahr kam es ähnlich wie schon 2016 bei der Abreise von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner unweit des Dresdner Hauptbahnhofes am Samstagmorgen zu Störaktionen. Während einzelne Aktivistinnen und Aktivisten den Bus mit Kleberollen und feministischen Stickern beklebten, gelang es einer Person, im Bus Flyer für die Reisenden auf ihrem Weg nach Berlin zu verteilen. Bereits zuvor waren rund um den Hauptbahnhof Kleiderbügel aufgehangen worden, die in Spanien bei Protesten als Symbol für Schwangerschaftsabbrüche verwendet werden. Weltweit sterben jährlich bis zu 47.000 Menschen an den Folgen illegalisierter Abtreibungen.

Der im Unterschied zum Vorjahr privat angemietete Bus sollte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum so genannten Marsch für das Leben bringen, der seit 2002 regelmäßig am 3. Samstag im September stattfindet. Nach Aufrufen zu Gegenprotesten kam es dabei im Anschluss an eine von knapp 2.000 Menschen besuchten feministischen Demonstration (Fotos) auf der Friedrichstraße zu einer größeren Blockade, so dass der Marsch schließlich auf einer veränderten Route durchgeführt werden musste. Mit etwa 5.000 Menschen nahm die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer leicht ab.

In ihrem Flyer setzten sich die Dresdner Aktivistinnen und Aktivisten erneut für eine Abschaffung des §218 StGB ein und forderten stattdessen ein Selbstbestimmungsrecht schwangerer Menschen. Dem Demonstrationsbündnis aus religiös fundamentalistischen und rechten Gruppen warfen sie vor, jegliche Form der Abtreibung zu kriminalisieren und all jene Lebens- und Liebesformen abzulehnen, die nicht ihren Vorstellungen eines traditionellen Familienbildes entsprechen. Sexualität, so der Vorwurf, dürfe demnach nur zwischen Männern und Frauen existieren. Zugleich warnten sie vor einer Unterwanderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Sie kamen in der Dunkelheit

$
0
0

Mit Gewalt hat die Sächsische Polizei am frühen Montagabend versucht, eine seit nunmehr elf Jahren in Deutschland lebende Familie nach Armenien abzuschieben. Als sich daraufhin Menschen aus der Nachbarschaft solidarisch zeigten und die Abschiebung der Familie verhindern wollten, bedrohte die Polizei herbeigeeilten Nachbarinnen und Nachbarn mit Pfefferspray und stieß immer wieder Menschen zur Seite, welche die Maßnahme aktiv verhindern wollten. Während die zehnjährige, in Deutschland geborene Tochter der Familie zum Zeitpunkt der Abschiebung nicht anwesend war, musste die Mutter wegen gesundheitlicher Probleme in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Nachdem das Dresdner Verwaltungsgericht am Dienstagmittag einen Eilantrag des Flüchtlingsrates Dresden auf Aussetzung der Abschiebung wegen „formaler Fehler“ für „unzulässig“ erklärt hatte, wurden im Anschluss daran sowohl der Vater als auch dessen beiden sechs bzw. acht Jahre alten Söhne mit einem Sammelflieger aus Düsseldorf abgeschoben.

Bereits am 4. August hatte ein Pilot einen ersten Abschiebeversuch in Frankfurt am Main nach Angaben der Polizei abgebrochen, nachdem die Mutter sich im Flugzeug der gewaltsamen Maßnahme widersetzt hatte. Anschließend versuchte sie sich mit Tabletten das Leben zu nehmen. Als Reaktion auf ein psychologisches Gutachten, wonach der Mutter auf Grund einer rezidivierenden, depressiven Störung eine Reiseunfähigkeit attestiert worden war, hatte die Dresdner Ausländerbehörde einer Mitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrates zufolge Ende August eine amtsärztliche Untersuchung eingefordert. Wenige Tage zuvor war der Großvater der Familie nach einem Herzinfarkt verstorben. Der auf die Unterstützung seines inzwischen abgeschobenen Sohnes angewiesene Mann hatte sich nach dem ersten Abschiebeversuch „erschüttert und verunsichert“ gezeigt. „Was momentan geschieht,“ so der Flüchtlingsrat dazu, „ist die Trennung einer Familie, ein kalkulierter Frontalangriff auf die Psyche einer Mutter und die Abschiebung eines sich in Trauer befindlichen Vaters und seiner Söhne.

Zu der für den 2. November von offizieller Seite angesetzten amtsärztlichen Untersuchung sollte es jedoch nicht mehr kommen. Gegen 20 Uhr war die Polizei auf Anordnung der Landesdirektion Sachsen in die Wohnung der Familie auf der Buchenstraße eingedrungen, um die fünfköpfige Familie nach Armenien abzuschieben. Nach dem gescheiterten ersten Versuch sah die Anordnung zudem eine getrennte Abschiebung einzelner Familienmitglieder vor. Als die Familie weggebracht worden war, versammelten sich auf der Kreuzung Fichtenstraße/Hechtstraße etwa 60 Menschen, um wenig später mit einer Spontandemonstration gegen die Maßnahme zu protestieren. Dabei kam es in Höhe der Gutschmidstraße zu einem brutalen Übergriff durch eilig hinzugezogene Polizeikräfte bei dem Versuch, den mutmaßlichen Täter einer Sachbeschädigung an einem Wahlplakat der SPD festzunehmen. Danach wurde die Demonstration aufgrund der Androhung durch die Polizei, die Identitäten aller Beteiligten festzustellen, beendet. Es kam zu keinen Personalienfeststellungen.

Neustadt Art Festival startet in sechster Auflage

$
0
0

Von heute an wartet noch bis zum 24. September das unkommerzielle Neustadt Art Festival (NAF) darauf, entdeckt zu werden. Das von einem kleinen Organisationskreis mit Unterstützung von Privatpersonen und Vereinen auf die Beine gestellte Festival findet in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal statt und bietet nach eigener Aussage an unbekannten oder vergessenen Orten der Äußeren Neustadt „den Genuss unentdeckter Momente und schöner Einzigartigkeit“. Zugleich ist es für Künstlerinnen und Künstler sowie Initiativen und Vereine nicht nur eine Möglichkeit zur Vernetzung, sondern dient gleichzeitig auch dazu, neue Kontakte aufzubauen und Projekte zu entwickeln.

Da das Festival allen Menschen die Möglichkeit geben soll, sich unabhängig von eigenen finanziellen Mitteln zu beteiligen, wird der der Eintritt zu allen Veranstaltungen auch in diesem Jahr wieder kostenfrei sein. Das erklärte Ziel ist es, unter dem Stichwort „Freiräume sichtbar machen – Freiräume erhalten“ die oftmals typische Trennung von Konsumierenden und Produzierenden aufzuheben. Aus diesem Grund wurde von den Veranstalterinnen und Veranstaltern eine Crowdfunding-Kampagne zur Finanzierung der kommenden drei Tage ins Leben gerufen, um damit wenigstens einen Teil der anfallenden Kosten decken zu können.

Impressionen aus den vergangenen beiden Jahren: neustadt_art_festival

Zwei Verletzte nach rechtem Übergriff in Riesa

$
0
0

Bereits vor einer Woche sind bei einem rassistisch motivierten Übergriff in der Nacht auf Samstag ein 34jähriger Familienvater und sein 13 Jahre alter Sohn in Riesa leicht verletzt worden. Kurz vor dem Übergriff hatte nach Polizeiangaben gegen 3 Uhr ein Unbekannter zunächst am Fensterrollo der Familie gerüttelt, als der Vater daraufhin gemeinsam mit seinem Sohn nachschauen wollte, war er vom mutmaßlichen Urheber mit Hitlergruß und rechten Parolen empfangen worden. Als kurz darauf zwei weitere Männer hinzukamen, schlugen die von der Polizei nach Zeugenhinweisen wenig später festgenommenen Männer auf die beiden ein und verletzten sie dabei leicht.


Vor Naziveranstaltung in der Neustadt – 250 Menschen protestieren gegen Abschiebung

$
0
0

Nur wenige Tage nach der gewaltsamen Trennung einer Familie, haben in Dresden am Freitagnachmittag rund 250 Bewohnerinnen und Bewohner des Hechtviertels gegen die Abschiebung eines Vaters sowie seiner zwei in Deutschland geborenen kleinen Söhne protestiert. Am Montagabend war die Polizei in eine Wohnung in der Fichtenstraße eingedrungen, um eine seit elf Jahren in Deutschland lebende Familie gewaltsam abzuschieben. Während der Vater und seine beiden sechs und acht Jahre alten Söhne von den Beamtinnen und Beamten nach Düsseldorf gebracht wurden, musste zur gleichen Zeit die Mutter wegen gesundheitlicher Probleme in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Nachdem an der Grünen Ecke zahlreiche Menschen aus der Nachbarschaft unter den Augen der Polizei zunächst gemeinsam Transparente gemalt und Schilder gebastelt hatten, ging es wenig später zu Fuß bis zur nur wenige hundert Meter entfernten Ruine der ehemaligen St. Pauli Kirche, wo nach einem Redebeitrag aus der Nachbarschaft mit einem kleinen Spontankonzert die Veranstaltung beendet wurde. Am Rande der Demonstration, an der sich auch etliche Abgeordnete der Linken, Grünen und der SPD beteiligt hatten, war vor dem Hintergrund der zwei Tage später stattgefundenen Wahlen zum Deutschen Bundestag ein Flyer verteilt worden, in dem u.a. ein Wahlrecht für Geflüchtete Menschen gefordert worden war.

Als sich knapp zwei Stunden später die Reste der Heidenauer Wellenlänge in dem zur benachbarten Äußeren Neustadt< gelegenen Alaunpark versammelt hatten, musste eine handvoll Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der Polizei geschützt werden, nachdem sich mehr als 200 Menschen rund um den Kundgebungsort zum spontanen Protest eingefunden hatten. Neben den AfD-Mitgliedern Dirk Jährling (Freital), Bernhard Wedlich (Sächsische Schweiz) und Anmelderin Madeleine Feige (Meißen), hatte sich mit Katja Kaiser auch eine bekannte Unterstützerin der Dresdner Naziszene vor Ort eingefunden. Kaiser hatte sich in der Vergangenheit mehrfach an rechten Demonstrationen u.a. am 18. März in Leipzig beteiligt.

Da jedoch angesichts des vor allem lautstarken Protestes an eine Außenwahrnehmung kaum zu denken war, beendete Feige die Kundgebung nach zusammenhanglosen Wortbeiträgen nicht einmal eine Stunde nach ihrem eigentlichen Beginn. Während andernorts städtische Einrichtungen bei Naziveranstaltungen schonmal die Lichter ausschalten, hatte die Sächsische Polizei zuvor bereits vorsorglich eine mobile Flutlichtmasten herangeschafft. Nach dem erfolgreichsten Protest der jüngeren Dresdner Vergangenheit ließ es sich ein Teil der etwa 50 eingesetzten Beamtinnen und Beamten zum Abschluss allerdings nicht nehmen und stellte nach dem eigentlichen Ende der Veranstaltung noch von einer Person die Personalien fest.

27. Interkulturellen Tage gestartet

$
0
0

Bereits zum 27. Mal finden seit dem letzten Wochenende in Dresden die „Interkulturellen Tage“ statt. Die am Wahlsonntag mit einer Eröffnungsveranstaltung im Deutschen Hygiene-Museum von Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) gestartete Reihe steht dabei in diesem Jahr unter dem Motto: „Vielfalt gemeinsam gestalten“. Noch bis zum 8. Oktober bieten sich dazu für alle Einwohnerinnen und Einwohner im gesamten Stadtgebiet bei insgesamt 140 Veranstaltungen zahlreiche Gelegenheiten für Begegnungen und einen Austausch.

Das Motto der diesjährigen sei nach Auffassung von Dresdens Integrations- und Ausländerbeauftragte, Kristina Winkler, eine Einladung an alle in der Stadt lebenden Menschen, aufeinander zuzugehen: „Lassen Sie uns den Blick auf das richten, was uns verbindet. Gemeinsamkeiten zu entdecken, ist durch Begegnung möglich. Die Interkulturellen Tage bieten Ihnen zahlreiche Gelegenheiten für Austausch und die Entwicklung gemeinsamer und neuer Ideen. Ich wünsche Ihnen einen offenen Blick, Neugier und viele Momente, um die Vielfalt in unserer Stadt zu erleben und mitzugestalten.“

Als Plakatmotiv wirbt ein bunter Fingerabdruck, der nicht nur das Motto unterstreichen, sondern auch als Sinnbild der Einzigartigkeit eines jeden Menschen stehen soll. Er ist das Symbol der Vielfalt unserer Gesellschaft und steht zugleich als Zeichen für die Gemeinsamkeit aller Menschen. Die Veranstaltungen widmen sich in diesem Jahr folgenden Themenschwerpunkten: ‚Teil haben – Teil sein‘, ‚Interreligiösen Austausch fördern‘, ‚Menschenrechte und Grundrechte stärken‘, ‚Unterwegs in eine gerechte Welt‘ und ‚Europäische Zukunftsvisionen‘ entwickeln. Das Programm dazu könnt ihr euch an dieser Stelle als *.pdf herunterladen.

Eindrücke aus dem vergangenen Jahr:

Dresdner Nazis beim Länderspiel in Prag

$
0
0

Gastartikel des Antifa Recherche Team (ART) Dresden

Am 1. September fand in Prag das WM-Qualifikations-Spiel zwischen Tschechien und Deutschland in statt. Etwa 200 Personen sollen sich über den freien Verkauf Tickets für das Spiel gekauft haben und bildeten einen eigenen Block. Aus diesem Block kam es über das gesamte Spiel zu rechten Ausfällen. Während aus dem offiziellen Block der Fans der DFB-Elf das Wort „Sieg“ gerufen wurde, antworte der Block mit „Heil“. Während einer Schweigeminute für verstorbene Funktionäre des tschechischen Fußballverbandes riefen Personen aus dem Block „Scheiß DFB“ und „Fußballmafia DFB“. Während der Nationalhymnen wurde gepöbelt und u.a. Mesut Özil und Timo Werner beschimpft. So wurde bspw. „Özil abschieben, Ausländer raus!“ gerufen.

1 – Felix Richter, 2 – Ferenc Achtnichts, 3 – Thomas Kirsch, 4 – Paul Wollberg, 5 – Paul Oehme, 6 – Steven „West“, 7 – Paul Feldmann
Eine zentrale Rolle bei den Pöbeleien spielten Nazis aus der Fanszene von Dynamo Dresden. Hinter einer kleinen Zaunfahne mit der Aufschrift „Deutschland Dynamo“ sammelten sich mindestens ein Dutzend bekannte Nazis. Darunter etwa Personen aus dem Umfeld der wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagten Fangruppierung „Faust des Ostens“ (FdO) und mutmaßliche Angreifer vom 11. Januar 2016 in Leipzig-Connewitz. Brisant ist auch die Nähe von Personen zur „Freien Kameradschaft Dresden“ (FKD). Involviert in die Vorfälle waren Steven „West“ und Thomas Kirsch. „West“ war Ende Juli 2015 in Freital mit einer Gruppe Nazis aus dem Umfeld der FKD unterwegs, um eine antifaschistische Demonstration anzugreifen. Kirsch arbeitete zusammen mit Philipp Bachmann an der Erstaufnahmeeinrichtung in Heidenau als Security für den Sicherheitsdienst Fuchs. Die Sicherheitsfirma wurde 2012 im Rahmen der Ermittlungen gegen FdO durchsucht. Mit Paul Wollberg und Paul Feldmann waren in der Dresdner Gruppe zwei mutmaßliche Angreifer vom 11. Januar 2016 in Leipzig-Connewitz zu sehen. Ergänzt wird das Bild durch Ferenc Achtnichts – Ex-FdO und Gründer der Hooligangruppe „Army of Dresden West“ – zu der auch Steven „West“ und Thomas Kirsch zählen.

Steven „West“ (dritte Person von rechts) beim versuchten Angriff auf eine antifaschistische Demonstration in Freital (Quelle: flickr.com/photos/lukasbeyer/20073776990)
Nazis bei der Fußballeuropameisterschaft in Lille 2016: Paul Oehme (rechts unten an der Fahne), Felix Richter (zweiter von rechts, weißes Shirt)
Felix Richter und Paul Oehme, die auch in Prag dabei waren, zeigten schon letztes Jahr ganz offen ihre Gesinnung bei der Fußballeuropameisterschaft in Frankreich. So posierten sie und andere Nazis aus dem Umfeld der Fanszene von Dynamo Dresden mit einer Reichskriegsflagge, Kleidung a la „Deutschland Dynamo“ und „Sachsenkrieger“ in Lille. Am gleichen Tag griffen etwa 50 deutsche Hooligans ukrainische Fußballfans mit Flaschen, Dosen, Stühlen und Rauchbomben an und verletzten mehrere Personen.

Es ist keineswegs neu, dass diese Nazis sowohl Länderspiele, als auch Spiele von Dynamo Dresden besuchen. Die Dreistigkeit mit der sie nationalsozialistische und rassistische Parolen gröhlen, während zehntausende Menschen und dutzende Kameras das Spiel verfolgen, zeigt, dass sie sich in ihrem Tun sehr sicher fühlen. Verwunderlich ist das nicht: Die sächsische Justiz verschleppt seit Jahren das Verfahren gegen die FdO. Das sogenannte Kistenverfahren gegen die rechte Hooligangruppe wartet seit nun mehr fünf Jahren auf eine Eröffnung am Landgericht. Die mutmaßlichen Täter und deren Umfeld unterdessen greifen weiterhin Flüchtlinge, Linke und Andersdenkende an und tragen unverhohlen ihr Weltbild in Stadien.

Protest am Wahlabend gegen Rechtsruck

$
0
0

Am Wahlabend sind in Dresden etwa 200 Menschen einem Aufruf der bundesweiten Kampagne „Nationalismus ist keine Alternative“ (NIKA) gefolgt, in dem im Vorfeld zu Protesten gegen den wenig überraschenden Einzug der Alternative für Deutschland (AfD) und den aufgerufen worden war. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zogen dabei vom Albertplatz bis in die Dresdner Altstadt und setzten sich angesichts des allgemeinen Rechtsruck überall in Europa für ein Wahlrecht von geflüchteten Menschen ein. Dies, so eine Sprecherin der Kampagne, sei „angesichts derzeitiger rassistischer Normalitäten das Mindeste, was gefordert werden muss“. Die Demonstration endete schließlich ohne größere Vorkommnisse gegen 20:30 Uhr an ihrem Ausgangspunkt.

Nach dem Einzug der AfD war es bundesweit unter dem Motto „Wer schweigt, stimmt zu!“ zu Protesten gekommen. Bei den Wahlen zum 19. Deutschen Bundestag war der AfD am Sonntag mit 12,6% und insgesamt 94 Abgeordneten der Einzug als drittstärkste Kraft gelungen. Damit verfügt die rechte Partei im Bundestag künftig nicht nur über mehr 400 neue Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern kann darüber hinaus in Ausschüssen und Gremien ihren Einfluss als parlamentarischer Arm einer stetig wachsenden rechten Bewegung geltend machen. Für ein Novum sorgte Sachsen, dort konnte sie mehr Zweitstimmen als die regierende CDU für sich vereinnahmen und erhielt darüber hinaus drei Direktmandate.

„Mit der AfD“, so eine Sprecherin abschließend, „ist erstmals eine offen rassistische und antifeministische Partei in den Bundestag eingezogen. Dies ist Ausdruck eines europaweiten Rechtsrucks, gegen den wir heute Abend auf die Straße gegangen sind. Unser Protest richtete sich aber auch gegen die Parteien der sogenannten Mitte, die ihrerseits zu diesem Rechtsruck und damit auch zu den Erfolgen der AfD beigetragen haben. Ihre Politik hat die soziale Ungleichheit vorangetrieben und strategisch auf ein Europa der Abschottung hingearbeitet. Ressentiments gegenüber Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund sind salonfähig geworden.“

„Die Feinde sind immer die Linken und die Ausländer“

$
0
0

Ein junger Polizist spricht über Rassismus und Korpsgeist in der Polizei.

Quelle: jetzt (08.09.2017)

Noch bis 15. Oktober: Kritische Einführungstage in Dresden

$
0
0

Pünktlich zum Start des Wintersemesters finden auch in diesem Jahr wieder die kritischen Einführungstage (KRETA) statt. Noch bis zum 15. Oktober bieten sich dazu an verschiedenen Orten der Stadt zahlreiche Gelegenheiten, um sich kritisch mit gesellschaftspolitischen Themen auseinanderzusetzen und zugleich neue Orte kennenzulernen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du studierst oder nicht. Der Besuch der Veranstaltungen ist kostenlos und prinzipiell für alle Menschen offen, die Lust darauf haben, sich zu informieren, zu diskutieren oder zu vernetzen. Wer sich für das Kreta-Spar-Abo entscheidet, bekommt während der kritischen Einführungstage täglich maximal eine SMS mit überraschendem Inhalt.

Neben Vorträgen zu Themen wie Klassismus oder studentischen Verbindungen, wurden auch etliche Workshops organisiert, in denen ihr zum Beispiel etwas über den Umgang mit dem Phänomen des Rechtspopulismus oder das deutsche Asylsystem erfahren könnt. Darüber hinaus soll euch in Rundgängen mit thematischen Schwerpunkten die Stadt nähergebracht werden. Das Programm wurde im letzten Jahr von einer Gruppe Studierender und Nicht-Studierender mit dem Ziel ins Leben gerufen, möglichst vielen Menschen den Einstieg in gesellschaftskritische Themen und politische Arbeit zu vereinfachen. Neben Veranstaltungen an den Dresdner Universitäten, findet ein Teil des Programms auch an alternativen Orten statt.

Sachsens Ministerpräsident fordert weiteren Rechtsruck

$
0
0

Als Reaktion auf den Erfolg der Alternative für Deutschland (AfD) bei den Bundestagswahlen Ende September, hat Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) in einem Interview mit dem Deutschlandfunk seine Partei zu einem Kurswechsel aufgefordert. Die Wahlergebnisse gerade in Sachsen, wo die rechte Partei erstmals drei Direktmandate der CDU erlangen und mehr Zweitstimmen als die seit 1990 ununterbrochen im Freistaat regierende CDU für sich gewinnen konnte, seien seiner Ansicht nach ein Ergebnis davon, dass die Union rechts der Mitte Platz gelassen habe. Eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern, so der CDU-Politiker weiter, „hätten die CDU deshalb nicht mehr für wählbar gehalten“.

Angesichts der Wahlergebnisse sehe er „den starken Wunsch in der Bevölkerung, dass Deutschland Deutschland bleiben möge und dass es nicht zu Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Ethnien in dem Land komme“. Statt der „Ehe für alle“, welche vom Deutschen Bundestag erst Ende Juni mit den Gegenstimmen von CDU/CSU verabschiedet worden war, seien in seinen Augen weitere Änderungen in Fragen der Flüchtlingspolitik notwendig, um damit verlorengegangen Stimmen zurück zu holen: „Die CDU habe in der Endphase des Wahlkampfs keine inhaltlichen Punkte gehabt, die die Wähler überzeugt hätten, sich deutlich zur CDU zu bekennen. Die Union werde sich nun um die Wähler kümmern müssen, die zur AfD abgewandert seien. Dabei könne sie nicht allein den Weg über die Mitte gehen.“

Nach Kritik von Sachsens langjährigem Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU), der Tillich aus seinem bayerischen Exil in der vergangenen Woche einen schlechten Regierungsstil und fehlende Visionen vorwarf, hatte es vor allem aus den Reihen der sächsischen CDU Unterstützung für Tillich gegeben. Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag hatte die sächsische CDU ihr schlechtestes Ergebnis seit der Wiedervereinigung erzielt und im Unterschied zur vorangegangenen Bundestagswahl 2013 nicht nur fast 16% der Stimmen, sondern auch vier Direktmandate verloren. Dennoch zeigt der am Sonntagabend von den Unionsparteien vorgelegte Beschluss, die Zahl der aus humanitären Gründen zugewanderten Menschen auf jährlich 200.000 zu begrenzen und bis zur Asylentscheidung in Lager unterzubringen, dass Tillich mit seinen Forderungen nach einem Rechtsruck nicht allein ist.


35. bis 41. Verhandlungstag im Prozess gegen die „Gruppe Freital“

$
0
0

Dokumentation des Prozessberichtes der Opferberatung des RAA Sachsen

Nach einer vierwöchigen Sommerpause beginnt der 35. Prozesstag mit einer Anregung der Bundesanwaltschaft. Diese empfiehlt dem Senat sechs der acht Angeklagten, Timo S., Patrick F., Maria K., Justin S., Mike S. und Rico K., einen rechtlichen Hinweis zu erteilen, dass der Anschlag auf das Hausprojekt in Dresden-Übigau auch als versuchter Mord strafbar sein kann. Die Bundesanwaltschaft knüpft damit an eine Anregung seitens mehrerer Nebenklagevertreter_innen vor der Sommerpause an. Bundesanwalt Neuhaus begründet das unter anderem mit Verweis auf das rechtsmedizinische Gutachten. Hinsichtlich der rechtlichen Würdigung erklärt er, dass so ein Hinweis „zum frühest möglichen Zeitpunkt erfolgen solle“. Er weist auch darauf hin, dass die Beweiserhebung immer noch zu einem anderen Ergebnis kommen könne.

Im Anschluss daran vernimmt das Gericht den Zeugen M., einen Bewohner des Hausprojekts in der Overbeckstraße. Der Zeuge erinnert sich, dass es bereits vor dem Angriff am 18. Oktober 2015 zu Vorfällen im Viertel gekommen sei. Im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Notunterkunft in einer Turnhalle seien Flugblätter aufgetaucht, die zu Widerstand aufgerufen hätten. Später seien mehrere Anwohner_innen zu einer rassistisch motivierten Blockade vor dem Turnhalleneingang zusammengekommen. Auch sein Hausprojekt sei in den Fokus gerückt. Mehrfach hätten schwarz gekleidete Personengruppen gegenüber vom Haus Stellung bezogen, M. habe damals schon den Eindruck gehabt, dass diese Leute die Hausbewohner angreifen wollten.

In der Tatnacht habe sich M. in seinem Zimmer aufgehalten, dass im Erdgeschoss liege und ein Fenster zum Hof habe. Aufgrund von Baumaßnahmen habe sich davor ein Graben befunden. M. sei kurz davor gewesen, ins Bett zu gehen, das genau unter diesem Hoffenster gestanden habe. Sein Zimmerlicht habe aber noch gebrannt, als ein Mitbewohner geklopft und sinngemäß erklärt habe, dass ein Angriff auf das Haus bevorstehe. M. sei aufgestanden und hätte sich angezogen, in dem Moment habe er schon erste Knallgeräusche wahrgenommen. Sein Plan sei es gewesen, Fotos vom Angriff zu machen, da er das gut könne. Er habe sich deswegen eine Thermoskimaske übergezogen, um sein Gesicht und seine Identität zu schützen und sei dann zunächst in den Hausflur im Erdgeschoss gegangen. Wegen Problemen mit der Fokussierung seien aber keine Fotos gelungen. Registriert habe er aber, dass die Flutlichtanlage des Hauses angeschaltet gewesen sei.

M. habe dann seine Position geändert und versucht, vom höher gelegenen Treppenabsatz Fotos zu schießen. Als er dort ankam, sei ihm das beschädigte Fenster aufgefallen. M. geht davon aus, dass es durch den Angriff Schaden genommen hat. Aufgrund der Rauchentwicklung der Pyrotechnik habe er nur vielleicht zwei Meter in den Hof hinaus schauen können. Fotos seien damit auch hier nicht zustande gekommen. Später sei er runter ins Erdgeschoss, wo er sich mit weiteren Bewohner_innen abgesprochen habe. Einer von ihnen habe ihm später erzählt, dass er sich während des Angriffs in der Erdgeschossküche aufgehalten habe. Nachdem sich die Situation beruhigt hatte, habe man den Hof betreten. M. denkt, dass sie etwa zehn Personen gewesen seien. Die Skimaske habe M. zu dem Zeitpunkt bereits abgesetzt. Er sei mit mindestens einer weiteren Person in den Garten gegangen, um zu kontrollieren, ob sich dort noch jemand aufhalte. Sie hätten aber niemanden gesehen, feststellen konnten sie jedoch, dass das Gartentor ausgehangen worden war. Bei einem Rundgang ums Haus seien ihm außerdem viele Pflastersteine und Böllerreste aufgefallen. Es habe auch verschiedene Stellen gegeben, an denen der Mauerputz durch Steineinschläge abgebrochen gewesen sei. Gefunden habe er auch ein vermutlich durch einen Sprengkörper beschädigtes Fahrrad. Festgestellt habe er auch, dass die Scheibe des Hoffensters in seinem Zimmer beschädigt wurde. Die Kommunikation mit der eingetroffenen Polizei habe eine andere Hausbewohnerin übernommen.

Er sei an dem Abend dann recht bald ins Bett gegangen, habe aber nur schlecht geschlafen. Am Tag darauf habe man begonnen, die Erdgeschossfenster zu sichern, dafür sei Bewehrungsstahl und Maschendraht eingesetzt worden. Es habe „wie ein kleines Gefängnis“ ausgesehen, erklärt M. Er habe im Nachgang auch Schwierigkeiten gehabt, in seinem Zimmer zu arbeiten, weil ihm die Dunkelheit vor dem Fenster Angst gemacht habe. Das habe sich erst nach etwa einem Monat gelegt. Bis dahin habe er oft woanders geschlafen und gearbeitet. Wie auch schon andere Zeug_innen erklärt haben, seien im Nachgang weitere Sicherheitsmaßnahmen im Haus getroffen worden. Die Bewohner_innen hätten eine Brandmeldeanlage installiert, außerdem seien Fenster mit Sicherheitsglas nachgerüstet worden.

Im Anschluss daran wird ein Nachbar der Overbeckstraße vernommen, der offenbar auch Kontakte zur rassistisch motivierten Turnhallenblockade unterhalten hat. Außerdem wird ein Augenarzt gehört, der die Verletzungen eines Bewohners der Wilsdruffer Straße in Freital bestätigt.

Zum Auftakt des 36. Verhandlungstags nimmt die ehemalige Verlobte von Timo S., Christina H., im Zeugenstand Platz. Sie hat einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand dabei, einer Beiordnung stimmt das Gericht jedoch nicht zu. Die Zeugin beruft sich anschließend auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht nach §55 StPO und wird daraufhin entlassen.

Der nächste Zeuge ist Volker M., der Vorsitzende Richter Fresemann erklärt, dass es ihm jedoch nicht gut gehe. Er habe vor dem Verhandlungssaal mit ihm gesprochen und Volker M. habe angekündigt, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Daraufhin verzichtet das Gericht auf dessen Zeugenvernehmung.

Die dritte Zeugin des heutigen Tages, Carrie L., ist zum zweiten Mal nicht vor Gericht erschienen. Die Bundesanwaltschaft beantragt deswegen ein Ordnungsgeld von 150 Euro, die Übernahme der entstandenen Verfahrenskosten und die polizeiliche Vorführung zum nächsten Ladungstermin.

Der vierte Zeuge ist KOK F., der bereits am 5. Verhandlungstag als Zeuge geladen war. Er wird nochmals zur Auswertung des USB-Sticks befragt, der bei der Wohnungsdurchsuchung bei Patrick F. beschlagnahmt wurde. KOK F. räumt heute ein, dass ihm ein Fehler bei der Auswertung unterlaufen sei. Das sei ihm nach einem Gespräch mit dem IT-Forensiker B. klar geworden, dem er einen Screenshot seiner Auswertung gezeigt habe. KOK F. erklärt, er habe das falsche Programm für die Auswertung genutzt, deswegen sei es zu „Diskrepanzen“ gekommen. Bei einer weiteren Auswertung wurden andere Dateiordner gefunden, die KOK F. gar nicht gesehen und daher auch nicht ausgewertet habe.

Dann steht die Vernehmung des Angeklagten Mike S. im Mittelpunkt und die Durchsuchung von dessen Wohnung. KOK F. habe die Vernehmung protokolliert, all zu viele Erinnerungen daran habe er aber nicht mehr, da er kurzfristig zugeteilt worden sei. Die Befragung sei aber eher stockend verlaufen, die Antworten von Mike S. beschreibt der Polizeibeamte als „ausweichend“ und nicht gerade „ergebnisreich“.

Bei der Durchsuchung, so der Zeuge weiter, sei er ebenfalls Protokollant gewesen und habe außerdem eine Lichtbildmappe erstellt. Diese wird, nach der Zurückweisung einer Beanstandung durch den Verteidiger Kohlmann, in Gänze in Augenschein genommen. Zu sehen ist etwa eine über einem Bett angebrachte Reichskriegsflagge, am Kühlschrank ein aus einer Vielzahl von Magneten zusammengesetztes Hakenkreuz oder eine „Wirmer-Flagge“. Darüber hinaus wurden die sichergestellten Gegenstände dokumentiert, darunter eine Schreckschusswaffe, ein Pfefferspray, zwei Teleskopschlagstöcke, eine Zwille mit Metallkugeln und Stinkbomben.

Im Anschluss an die Befragung verliest das Gericht sechs Briefe des Angeklagten Justin S. an seinen Verteidiger Rechtsanwalt Renz. Justin S. willigt darin ein, dass die Schreiben vom Juli, August und November 2016 dem Ermittlungsrichter weitergeleitet werden und macht umfassende Angaben zu weiteren Tatkomplexen. So schreibt er etwa über den PEGIDA-Jahrestag am 19. Oktober 2015, wo er gemeinsam mit Timo S. in einer 500 Personen starken Gruppe von der Sportsbar „Ackis“ zum Theaterplatz gelaufen sei. Sowohl auf dem Weg, als auch im Anschluss an die damalige Kundgebung, sei es zu „Zusammenstößen“ mit Gegendemonstranten gekommen. Außerdem sei Timo S. von einem PEGIDA-Security über die Aufenthaltsorte von Linken aufgeklärt worden.

In den Briefen geht Justin S. auch auf Übergriffe im Nachgang einer AfD-Kundgebung ein. Damals hätte eine Gruppe, bestehend aus Freitalern und Dresdnern drei Flüchtlinge angegriffen und körperlich attackiert. In der Gruppe seien Patrick F., Rico K. und Mike S. dabeigewesen. Justin S. benennt auch eine Person, die für einen Angriff auf eine Asylunterkunft in Dresden-CoschützGittersee verantwortlich sein soll. Sie habe ihm freimütig eingeräumt, dass sie dort eingebrochen sei und Scheiben eingeworfen habe.

Justin S. gibt weiter an, dass mehrere der heute Angeklagten bei Angriffen auf eine Proasylkundgebung und Polizeibeamte in Dresden-Prohlis involviert waren. Vor Ort seien Mike S., Rico K., Timo S. und Philipp W. gewesen, letzterer soll mehrfach „Sieg Heil“ gebrüllt haben. Als sich die Situation zuspitzte, seien mehrere Böller geworfen worden, u.a. von Mike S. Weiter schreibt Justin S. über die rassistischen Ausschreitungen in Heidenau. Am Freitag seien auf der Demonstration der NPD Zettel herumgegeben worden, auf denen gestanden haben soll: „19 Uhr, Realmarkt“. Am nächsten Tag sei er mit Timo S. nach Heidenau gefahren, dort seien sie direkt mit „Sieg Heil“ begrüßt worden. Justin S. schreibt auch, dass Timo S. wollte, dass die Leute auf die Straße gehen. Er selbst sei voran gegangen und habe später bei den Angriffen auf die Polizeibeamten in der ersten Reihe gestanden. Justin S. selbst habe sich im Hintergrund gehalten und die Ausschreitungen gefilmt. Als es hieß, dass Linke am Bahnhof von Heidenau wären, sei er mit Timo S. und Patrick F. dorthin. Die beiden hätten dann Steine nach den Personen auf dem Bahnsteig geworfen. Neben seinen Erinnerungen zu konkreten Ereignissen, erläutert Justin S. auch immer wieder verschiedene Aussagen aus dem so genannten schwarzen Chat.

Nach der Verlesung vernimmt das Gericht René F., der im Umfeld der Wilsdruffer Straße wohnt. Der berichtet, dass er am Abend des Angriffs auf die Unterkunft, spät mit dem Auto zu seiner Wohnung zurückgekehrt sei. Er habe dort einen Freund abgesetzt und gerade hineinlassen wollen, als aus Richtung der Tiefgarage zwei dunkel gekleidete Personen um die Hausecke gelaufen wären. Der Zeuge habe sie nur ganz kurz gesehen und beschreibt sie als Männer im Alter von 30 bis 40 Jahren. Diese seien dann in ein Auto eingestiegen, hätten aber erst losfahren können, nachdem René F. sein Auto ein Stück zurückgesetzt hatte. In dem Moment als René F. erneut in sein Auto eingestiegen sei, habe er mindestens eine extrem laute Explosion aus Richtung Wilsdruffer Straße vernommen. Der andere PKW, ein dunkler Kombi, eventuell ein BMW, sei dann langsam davongefahren. Das seien schon alle Beobachtungen gewesen, so der Zeuge. Er wird nach 15 Minuten entlassen.

Knapp fällt die Befragung des Zeugen Torsten L. am 37. Verhandlungstag aus. Auf die Frage, ob er vor Gericht Angaben machen möchte, erklärt er, dass er bereits alles gesagt habe. Torsten L. ist der Zeuge gewesen, dem zu Beginn der Ermittlungen Vertraulichkeit durch die Staatsanwaltschaft zugesichert, jedoch später widerrufen wurde. Da er in einem zweiten Ermittlungsverfahren zur Gruppe Freital als Beschuldigter geführt wird, wie die Bundesanwaltschaft erklärt, hat der Zeuge ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Er wird daraufhin entlassen.

Das Gericht verliest anschließend ein Schreiben von Justin S., in dem er Aussagen des Gruppenchats erläutert. Daraus geht unter anderem hervor, dass der NPD-Stadtrat Dirk Abraham nach dem 5. November 2015 die Freitaler Chatgruppen weitergeführt und neue Gruppen angelegt haben soll.

Danach beginnt die Vernehmung des Polizeibeamten Thomas G., der bis zum 29. Oktober 2015 Dienstvorgesetzter der Ermittlungsgruppe (EG) Deuben war. Er hat die ursprünglich vertrauliche Vernehmung mit Torsten L. durchgeführt. Thomas G. berichtet, dass er Torsten L. bereits als Beschuldigten eines anderen Verfahrens kannte. Gemeint ist der Baseballschlägerangriff auf einen PKW von Flüchtlingsunterstützer_innen im Juni 2015 unter Beteiligung von Torsten L. und dem heute als Rädelsführer angeklagten Timo S. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Vertraulichkeit bestätigt habe, sei es seine Aufgabe gewesen, die Vernehmung durchzuführen. Das sei am 27. Oktober 2015 geschehen. Dort habe Torsten L. erklärt, dass er während des Angriffs auf die Overbeckstraße anwesend gewesen sei.

An der Stelle gerät die Verhandlung zunächst ins Stocken. Die Verteidigung der Angeklagten Maria K. verlangt eine Belehrung des Zeugen nach §55 StPO, da der Verdacht der Strafvereitelung im Amt im Raum stehe. Nach mehreren Unterbrechungen verfügt der Vorsitzende Richter Fresemann, dass die Voraussetzungen für eine Belehrung nicht vorliegen. Die Beanstandung der Verfügung weist der Senat zurück. Danach wird der Zeuge weiter befragt.

G. berichtet, dass Torsten L. in der Vernehmung gesagt habe, dass die Freitaler Gegenstände in einer großen Tasche mitgebracht haben, darunter Buttersäure und Pyrotechnik, auch in der Größe von 0,5l-Dosen. Man habe noch auf Leute aus Dresden und Heidenau gewartet und sei dann unter die Brücke über die Flutrinne umgezogen. Dort habe es eine Einweisung gegeben. Der Plan sei gewesen, arbeitsteilig vorzugehen und das Haus von vorn und hinten anzugreifen. Torsten L. sei bei der Gruppe vorn mitgegangen, habe einen Stein in die Hand bekommen, den dann aber weitergegeben und das Geschehen nur mitverfolgt. Der Vernehmungsbeamte erklärt, er habe an diesen Stellen immer darauf geachtet, ob Torsten L. eventuell zum Beschuldigten einer Straftat werden könne. In dem Fall hätte die Vernehmung abgebrochen werden müssen und die Vertraulichkeitszusage sei hinfällig gewesen. Torsten L. habe aber gesagt, er habe das Geschehen lediglich beobachtet.

Zuvor, erläutert der Zeuge, sei er auch von der die Vertraulichkeit zusichernden Staatsanwältin extra darauf hingewiesen worden, dass man aufpassen müsse, dass Torsten L. nicht in eine Mittäterschaft hineinrutsche. Zum Zeitpunkt der Vernehmung sei der Fall Overbeckstraße jedoch nur als Sachbeschädigung bzw. Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion behandelt worden. Für ein Mitwirken Torsten L.s an diesen Vorwürfen habe es keine Anhaltspunkte gegeben.

Torsten L. habe dann weiter erklärt, dass er vom Geschehen an der Overbeckstraße beeindruckt gewesen sei und den Ort allein verlassen habe, der Rest der Angreifer sei zurück zur Flutrinne geflüchtet. Namentlich benannt habe er Timo S., der eine Führungsposition inne haben solle, sowie einen „Phili“. Darüber hinaus habe er einen Rico erwähnt, der recht schnell ein paar Leute aus der Hooliganszene Dresdens mobilisieren könne. Torsten L. habe außerdem erklärt, er wisse aus einem Chat, dass der dort vernetzte Zusammenhang für den Anschlag auf den PKW eines Linken-Stadtrats verantwortlich sei. Torsten L. habe außerdem Angaben zum Anschlag Parteibüro und zu einem weiteren Vorfall am Freitaler Linken-Büro gemacht.

Torsten L. sei in der Vernehmung unter Zeitdruck gewesen, er habe aber zugesagt, bis zum Abend die Chatprotokolle zu übersenden, die er dem Vernehmungsbeamten in Teilen auf seinem Telefon gezeigt habe. Das habe er aber bis zum nächsten Tag nicht gemacht. Thomas G. habe anschließend das Vernehmungsprotokoll zu den Ermittlungsakten gegeben, mit dem Hinweis, dass die Angaben daraus nicht verwertbar seien und entsprechend überprüft werden müssen.

Den leitenden Sachbearbeiter KHK R. habe er als einzigen über die Identität des vertraulichen Zeugen informiert. Außerdem habe er KHK R. gesagt, dass mit den Chatprotokollen noch Beweismittel ausstehen, um deren Beschaffung sich bemüht werden müsse. Diese Informationsweitergabe sei nötig gewesen, da Thomas G. am 29. Oktober 2015 in den Urlaub gegangen sei. Später erklärt Thomas G., dass er an dem Tag auch als Dienstvorgesetzer der EG Deuben abberufen worden sei. Gründe seien ihm dafür bis heute nicht bekannt, eine Übergabe der Geschäfte an einen Nachfolger sei nicht erfolgt. Auch deswegen habe er KHK R. über Torsten L. in Kenntnis setzen müssen, denn es sei Aufgabe des Hauptsachbearbeiters, Kontinuität zu gewährleisten.

Thomas G. wird nach dem chronologischen Verlauf seines Kontakts mit Torsten L. befragt. Er schildert, dass er im Zuge der Ermittlungen des Baseballschlägerangriffs einen Vermerk seiner Kollegen gesehen habe, nachdem Torsten L. gesagt habe, dass hinter der Bürgerwehr FTL360 und Widerstand FTL dieselbe Gruppe stehen würde. Das sei der Anlass für Thomas G. gewesen, sich bei einem anberaumten Vernehmungstermin mit Torsten L. dazu zu setzen. Er habe sich davon eine Verbesserung der bis dahin „diffusen Erkenntnislage“ erhofft. Immerhin habe man es in Freital mit einer „explosiven Menge an Asylgegnern“ zu tun gehabt.

Die Vernehmung habe im Juni 2015 stattgefunden. Torsten L. habe da die Aussage verweigert, allerdings um ein Vier-Augen-Gespräch mit Thomas G. gebeten. Torsten L. habe dort gefragt, ob etwas wegen eines drohenden Führerscheinentzugs unternommen werden könne, was der Polizist aber rundweg abgelehnt habe: Als Polizei könne man da nicht das geringste machen. Auch das Ansinnen Torsten L.s, die Polizei über das Versammlungsgeschehen zu informieren, habe der Polizeibeamte abgelehnt. Torsten L. habe im weiteren Gesprächsverlauf erkennen lassen, dass ihm die zunehmende Gewalt in Freital missfalle. Er habe von zwei »A3stus«-Konzerten in Dippoldiswalde und in Freital in der Timba-Bar berichtet. In der Timba-Bar sollen während des Konzerts etwa 50 Personen den Hitlergruß gezeigt haben, außerdem solle es mindestens einen Vorfall gegeben haben, bei dem eine Person verletzt worden und ein Rettungswageneinsatz nötig gewesen sei. Thomas G. habe diese Informationen im Nachgang geprüft, aber keine polizeilichen Vorgänge dazu finden können. Eine schriftliche Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen sei nicht beantwortet worden.

Den nächsten Kontakt mit Torsten L. habe es bei der Rückgabe von Asservaten gegeben. Torsten L. habe dann aber deutlich gemacht, dass er bei der Polizei nicht aussagen möchte. Er habe aber um eine Kontaktvermittlung zum LfV Sachsen gebeten, was der Beamte auch in die Wege geleitet habe. Einen Tag später sei allerdings das Schreiben eines Staatsanwalts eingegangen, nachdem Torsten L. dort nach einer vertraulichen Zeugenaussage ersucht habe. Der Staatsanwalt habe auch gleich angemerkt, dass diese Anfrage bei ihm falsch sei, er dürfe eigentlich nichts davon wissen. Thomas G. habe daraufhin erneut mit Torsten L. Kontakt aufgenommen und für den 23. Oktober 2015 eine Vorbesprechung anberaumt.

Der Beamte habe Torsten L. belehrt und in einem etwa halbstündigen Gespräch versucht herauszufinden, wozu Torsten L. Aussagen treffen könne. Er habe das mit polizeilichen Vorgängen abgeglichen und anschließend die Vertraulichkeit bei der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft beantragt. Die Zusicherung sei seiner Erinnerung nach noch am gleichen Abend erfolgt. Torsten L. habe er dann für den 27. Oktober 2015 geladen. Das Gespräch sei dann auf Basis der Vorbesprechung um Details ergänzt worden. Auch hier habe er darauf hingewiesen, dass Vertraulichkeit nur zugesichert werden könne, wenn sich Torsten L. nicht strafbar gemacht hat. Am Ende der Vernehmung habe er die Mitschriften nochmals lesen können und habe es dann unterschrieben.

Thomas G. erklärt auch, dass er vor dem 28. Oktober 2015 ein Treffen zwischen Torsten L. und zwei Mitarbeitern des LfV Sachsen „anmoderiert“ habe. Das habe in seiner Polizeidienststelle stattgefunden und sei ein erstes Kontaktgespräch gewesen. Mehr wisse er dazu aber nicht.

Die Beamtin beginnt mit einer Zeugenvernehmung von Justin S. am 25. September 2015. Er und auch Mike S. seien geladen worden, weil ihre Personalien ein paar Tage zuvor am 20. September am Rande des Tatorts Bahnhofstraße aufgenommen worden waren.

Die Vernehmung, so die Polizistin, habe sich „sehr, sehr schwierig“ gestaltet, da Justin S. von sich aus kaum etwas erzählt habe und eingeschüchtert gewirkt habe. Am Abend des Anschlags auf die Bahnhofstraße sei Justin S. ab etwa 18 Uhr bei einer Geburtstagsparty gewesen. Später habe er eingeräumt, an der Bahnhofstraße gewesen zu sein, man habe dort schauen wollen, was los sei. Näheres über die angegriffene Wohnung will Justin S. nicht gewusst haben. Dass dort Asylsuchende untergebracht seien, habe er nicht gewusst und er habe in der Befragung auch gesagt, dass er nicht glaube, jemand aus seinem Freundeskreis wisse davon. Der Beamtin kam das merkwürdig vor, da die zuvor durchgeführte Vernehmung von Mike S. andere Erkenntnisse erbracht habe.

Mit Mike S., so Justin S. weiter, sei er befreundet gewesen. Man gehe ab und zu in Freitaler Kneipen. Nach der „GfE Germany“ gefragt, habe Justin S. nur geantwortet, dass er von der Organisation lediglich einen Flyer gelesen habe, mehr könne er dazu nicht sagen. H. schätzt ein, dass Justin S. bewusst „geblockt“ habe, sie vermutete damals schon, dass er die Täter kenne. Am Ende der etwa dreiviertelstündigen Vernehmung hätten die Beamten mehr Fragen als Antworten gehabt.

Das nächste Thema ist die Durchsuchung bei Justin S. am 5. November 2015 und die daran anschließende Beschuldigtenvernehmung. H. sei bei der Durchsuchung Truppführerin gewesen. Sie hätten 6:00 Uhr am Wohnhaus der Familie geklingelt, geöffnet habe die Mutter von Justin S. – er selbst sei damals zur Lehre gewesen und in einer Pension in Reichenbach untergebracht gewesen. Die Mutter sei besorgt, ansonsten aber sehr kooperativ gewesen, berichtet die Zeugin. Im Zimmer von Justin S. seien verschiedene schwarze Bekleidungsstücke beschlagnahmt worden, Quittungen aus Tschechien, eine Festplatte, ein Mobiltelefon. Auf eine rechte Gesinnung hätten verschiedene Aufkleber kleinerer Anzahl gedeutet, die auf einem kleinen Tisch lagen. Sie hätten ausnahmslos von widerstand.info gestammt und zeigten Botschaften wie „Arbeit zuerst für Deutsche“, „Antifagruppen zerschlagen“, „Nationale Sozialisten – Bundesweite Aktion“, „Globalisierung tötet“, „Ausländer rein – wir sagen nein“ oder „Wir fordern: Asylheime dichtmachen“. Nach Rücksprache mit der Einsatzleitung seien die Aufkleber lediglich fotografisch dokumentiert, nicht aber beschlagnahmt worden, erläutert die Beamtin. Gegen 9 Uhr hätten sie die Maßnahme beendet.

Ein zweiter Durchsuchungstrupp habe parallel das Zimmer von Justin S. in der Pension in Reichenbach durchsucht. Dort sei unter anderem ein Laptop sichergestellt worden. Außerdem hätten die Beamten Justin S. zur ED-Behandlung, DNA-Abgabe und anschließenden Vernehmung nach Dresden gefahren.

H. schildert, dass sich Justin S. auch hier zuerst sehr wortkarg gegeben habe. Sie habe das als Versuch gedeutet, sich nicht selbst zu belasten. So habe Justin S. auf die Frage nach der Overbeckstraße nur gesagt, dass er dort einmal Streife gefahren sei. Konkret zum Angriff am 18. Oktober 2015 habe er angegeben, sich nicht erinnern zu können, er sei „so oft“ dort gewesen. Nachdem Justin S. ein mitgeschnittenes Telefongespräch vorgehalten wurde, in dem er mit Mike S. über das Mitbringen von Buttersäure spricht, habe es nach Aussage der Beamtin „Klick gemacht“ und Justin S. habe begonnen, sich „alles von der Seele“ zu reden. Er habe dann auch Sachen erzählt, die nach Meinung von H. so noch nicht bekannt gewesen seien.

Unter anderem beschrieb er den konkreten Tatablauf in der Overbeckstraße. Gegenüber den Beamten habe er angeben, dass das Ziel der Aktion gewesen sei, das Haus „unbewohnbar“ zu machen. Justin S. habe erklärt, er habe niemanden verletzen wollen, zugleich habe er aber auch eingeräumt, dass angesichts der eingesetzten Pyrotechnik, die Gefahr bestanden hätte, sich zu verletzen. Die Cobra-12-Sprengkörper würden „krasse Explosionen“ auslösen. Der ursprüngliche Tatplan sei nicht umgesetzt worden, da das Licht eingeschaltet worden sei und sich Personen im Haus bewegt hätten, was die Angreifer überrascht habe. Sie seien davon ausgegangen, dass die Bewohner_innen schlafen würden. Dennoch sei die Aktion abschließend als Erfolg gewertet worden, Timo S. habe sich auf der Rückfahrt „mega gefreut“.

Weiterhin habe Justin S. in der Vernehmung Angaben zum Ablauf des Anschlags auf die Wilsdruffer Straße gemacht, wo er gemeinsam mit Philipp W. und Patrick F. Sprengkörper an den Fenstern abgelegt und gezündet haben soll. Er sei nicht erst dazu gefragt worden, so die Vernehmungsbeamtin, sondern habe selbst Hintergründe erzählt. Als Motiv habe er auf vermeintliche Vorfälle verwiesen, etwa Vergewaltigungen. Das sei aber nichts Konkretes gewesen. Nach H.s Meinung habe sich Justin S. „aufputschen“ lassen, sowohl von Pressemeldungen, als auch von seinen „Kumpanen“. Berichtet habe er außerdem von Brandstiftungen im ehemaligen Real-Markt.

Nach einer einstündigen Pause setzt die OAZ-Beamtin ihre Aussage mit Erläuterungen zur Asservatenauswertung fort. Auf dem Laptop von Justin S. hätte sie 1700 Bilder gefunden, von denen sie letztlich 38 als tatrelevant eingestuft habe. Das Gericht nimmt die Fotografien in Augenschein, sie zeigen die Herstellung von Transparenten mit der Aufschrift „Wir wollen keine Asylheime“, den Angeklagten Mike S. mit einem Teleskopschlagstock vor einer Reichskriegsflagge posierend, eine zerstörte Briefkastenanlage, Screenshots aus einem Chat, pyrotechnische Gegenstände, Patrick F. ausgestattet mit einer mutmaßlichen Softair-Ausrüstung und Bilder vom PKW des Stadtrats Richter.

Auf dem Mobiltelefon von Justin S. habe die Beamtin weitere 89 tatrelevante Bilder von ursprünglich 3600 herausgefiltert. Darauf ist unter anderem der neue PKW des Linken-Stadtrats zu sehen, außerdem eine Pringelsdose, die nach Angaben von Justin S. mit Zement und DumBum-Böllern gefüllt gewesen sei und dann mit Panzerband umwickelt wurde. Gebastelt habe das sein Mitbewohner in Reichenbach, aus „Jux und Dollerei“. Ein weiteres Bild zeigt Justin S. in einem T-Shirt auf das mit Klebeband ein Hakenkreuz aufgeklebt war. Gesichert habe H. ein paar Videos, darunter Aufnahmen von den Ausschreitungen in Heidenau und ein weiterer Sprengversuch, bei dem die Stimme von Maria K. zu vernehmen sei.

Im nächsten Abschnitt schildert die Kriminalistin H. die Zeugenvernehmung von Mike S. am 23. September 2015. Er habe einen „recht redseligen Eindruck“ gemacht. Er habe angegeben, dass er vor dem Anschlag Bahnhofstraße mit Axel G. zu einer Geburtstagsparty gegangen sei. Auf dem Rückweg habe er mitbekommen, dass in der Bahnhofstraße etwas vorgefallen sei. Er habe dort vor einer Kneipe Bekannte getroffen, dann sei es schon zur Identitätsfeststellung gekommen. H. habe ihn dann auch nach dem Anschlag auf das Linken-Parteibüro gefragt. Mike S. habe angeben, dass er an der ARAL-Tankstelle gewesen sei, aber den Knall nicht gehört habe. Das sei H. schon merkwürdig vorgekommen, weil sie wusste, dass selbst die Kollegen vom gegenüberliegenden Revier die Detonation deutlich hören konnten. Mike S. sei später an den Tatort gefahren, weil Polizei und Feuerwehr ausgerückt seien.

Dann geht H. auf Aufzeichnungen der Überwachungskameras an der ARAL-Tankstelle ein. Im Zeitraum um den Anschlag Bahnhofstraße habe sie nur zweimal den Audi des Angeklagten Patrick F. feststellen können. Im Zeitraum um den Anschlag Parteibüro taucht der PKW von Timo S. auf, außerdem sind Timo S., Philipp W., Patrick F., Sebastian S., Mirjam K. und später auch Mike S. im Tankstellenbereich zu sehen. In der Nacht vom 4. auf den 5. November 2015 zeigen die Kameras Sebastian W., Timo S., Rico K., Mike S., Dirk Abraham und Mirjam K., sowie die mutmaßlichen FKD-Mitglieder Robert S. und Florian N. Abschließend geht die Beamtin auch noch auf eine Funkzellenabfrage im Zuge der Ermittlungen zum Anschlag auf den PKW Richter ein, aufgrund der Größe der Funkzelle bleibt der Beweiswert jedoch überschaubar.

Zu Beginn der Sitzung am 39. Verhandlungstag stellt die OAZ-Beamtin die Auswertung einer Funkzellenabfrage zum Anschlag Bahnhofstraße dar. Beginnend am 19. September 2015 um 23 Uhr seien bis zum 20. September um 1 Uhr insgesamt 17.000 Verkehrsdatensätze abgefragt worden. Für das Telefon von Timo S. seien insgesamt vier Datensätze aufgetaucht, für Patrick F. sei ein einsekündiger Anwahlversuch zu verzeichnen gewesen und für Maria K. eine Verbindung. Ein zusätzlich gefertigtes 50-seitiges Gutachten erläutert, dass es wahrscheinlich nicht möglich sei, dass sich Patrick F. und Timo S. in ihren Wohnungen aufgehalten haben und zugleich in die abgefragte Funkzelle eingeloggt waren.

Bei einer Funkzellenabfrage zum Angriff auf die Overbeckstraße seien insgesamt 5.000 Datensätze angefallen. Die Überprüfung ergab dann ein Telefonat von Maria K. gegen 23:33 Uhr. Ebenfalls 5.000 Datensätze fielen bei einer Datenabfrage zum Anschlag Wilsdruffer Straße an. Festgestellt wurden hier zwei Telefonate zwischen Sebastian W. und Mirjam K., außerdem sei nachvollziehbar, dass Timo S. sechs Minuten vor der Tat in der Funkzelle eingeloggt gewesen war.

Im nächsten Komplex geht es um die Auswertung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zum Anschlag Wilsdruffer Straße. TKÜ-Maßnahmen seien gegen Timo S. und Mike S. gelaufen, sowie gegen Axel G. und eine weitere Person, gegen die sich der Tatverdacht aber nicht erhärtet habe. Die Zeugin schildert die geführten Gespräche und verschickten Nachrichten, die sich vor allem auf die Fahrt nach Tschechien zum Kauf von Pyrotechnik beziehen. Es ging um den sicheren Transport und die Lagerung der nicht zugelassenen Sprengkörper, worum sich insbesondere Mike S. gekümmert habe. In einem Telefonat zwischen Timo S. und Maria K. wird aber auch schon die Planung für den Abend angesprochen: man wolle „eskalieren“.

H. erklärt, dass die TKÜ in dieser Nacht live von einem Kollegen verfolgt worden sei. Außerdem seien auch Observationsmaßnahmen durchgeführt worden. Dafür sei ein Team des Mobilen Einsatzkommandos (MEK) verantwortlich gewesen. Entgegen dem richterlichen Beschluss zur Observation von Timo S. habe man sich in der Ermittlungsgruppe entschieden, den neuen PKW des Stadtrats Michael Richter zu observieren. Der Auslöser dafür sei ein mitgehörtes Telefonat von Mike S. am 27. Oktober 2015 gewesen, in dem der sich bei Mirjam K. über den Standort des Fahrzeugs erkundigt habe. Die EG-Beamten hätten daraufhin vermutet, dass der PKW das nächste Anschlagsziel sei, deswegen seien die Observationskräfte verlegt worden.

Aufgrund der knappen Personalressourcen sei aber nur eine Observation möglich gewesen. Der PKW des Timo S. sei nur noch mit einem GPS-Sender überwacht worden. Ob diese Überwachung in Echtzeit erfolgt sei, könne H. nicht sagen, sie wisse auch nicht, ob so eine Aussage überhaupt von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt sei. Die Einweisung der Observationskräfte sei am 28. Oktober 2015 erfolgt.

Dass die TKÜ live besetzt war, sei an mehreren Tagen der Fall gewesen, so die Beamtin. Sie könne aber nicht genau sagen, welche Tage das waren. Ansonsten habe vor allem sie die TKÜ betreut. Sofern sie nicht anderweitig eingebunden war, habe sie die Gespräche bearbeitet, meist am Tag nachdem sie aufgelaufen waren. Neben den Inhalten sei auch die Adresse der jeweils genutzten Funkzelle angezeigt worden. Ab dem 28. oder 29. Oktober 2015 seien bei den Angeklagten Mike S. und Timo S. sogenannte „stille SMS“ eingesetzt worden. In den Nachtzeiten seien dann viertelstündig für den Empfänger unsichtbare SMS zur Positionsbestimmung verschickt worden.

Die Beamtin hat auch die TKÜ des Angeklagten Mike S. ausgewertet. Insbesondere im Vorfeld des Angriffs auf die Overbeckstraße sei das aufschlussreich gewesen. Es habe Absprachen mit Justin S. gegeben, dass Mike S. Buttersäure mitbringen solle, insgesamt vier Flaschen. Auch einen Nebeltopf, im Telefonat als „Mulmtopf“ bezeichnet, habe er mitbringen wollen. Cobra-12-Sprengkörper besitze er, aber diese würden bei „Opa Fritzsche“ lagern, da sei Mike S. an dem Abend nicht mehr herangekommen. Weiterhin sei herausgekommen, welches Facebookprofil Mike S. genutzt habe und dass er Berichte für die Facebookseiten „FRIGIDA“ und auch „Bürgerwehr FTL 360“ verfasst haben soll. Insgesamt habe es aber nur sehr wenige SMS und Telefonate gegeben, sie vermute, dass recht viel via Internet gelaufen sei. Diese Kommunikation lasse sich aufgrund von Verschlüsselung nicht nachverfolgen, erkennbar sei lediglich welche Internetdienste aufgerufen werden, im konkreten Fall sehr oft: KakaoTalk und Facebook.

H. beschreibt als nächstes die TKÜ für den Angeklagten Timo S., die am 15. Oktober 2015 begonnen worden sei. Herausragende Ereignisse waren Telefonate im Zusammenhang mit dem PEGIDA-Jahrestag am 19. Oktober 2015. Timo S. sei hier später zu einer nach Aussage von Justin S. 400 Personen starken Gruppe dazugestoßen. Ein weiteres Telefonat am gleichen Abend endet damit, dass Timo S. sein Gegenüber anschreit: „Ich kann jetzt nicht reden, ich hau denen auf die Fresse.“

Ein weiteres Gespräch habe sich um den Rummel in Dresden gedreht. Maria K. habe darin am 29. Oktober 2015 gefragt, ob Timo S. dort hinkomme. K. habe auf Aussagen von Jeanette P. verwiesen, die zur Freien Kameradschaft Dresden gehört. Sie habe gesagt, dass es auf dem Rummel „Vorfälle“ mit „25 Kanaken“ gegeben habe, deswegen wolle man dorthin. H. erinnert sich, dass sie das Gespräch live mitgehört haben und gleich darauf die Polizeidirektion Dresden darüber in Kenntnis gesetzt haben. Daraufhin seien die Polizeikräfte am Rummel verstärkt worden.

Die TKÜ habe ansonsten gezeigt, dass Timo S. die meisten Gespräche mit Maria K. geführt habe. So habe es auch ein Telefonat gegeben, das H. als „sehr gewaltverherrlichend“ beschreibt. Darin ging es darum, dass man eine Person, mit der Maria K. im Streit lag, am besten „umhauen“ oder gleich „totschlagen“ sollte.

Der nächste Punkt, für den die Zeugin verantwortlich war, ist die Auswertung des Mobiltelefons von Mike S. Darauf seien 30.000 Bilddateien zu finden gewesen, von denen H. eine dreistellige Zahl als tatrelevant eingeschätzt hat. Die KakaoTalk-Chats hätten nicht ausgelesen werden können, deswegen habe man diese abfotografiert. Mike S. habe diese aber offenbar oft gelöscht, so die Ermittlerin, der älteste sei auf den 4. November 2015 datiert gewesen. Inwiefern die Auswertung vollständig war, bleibt offen. Ob Exif-Daten der Bilddateien berücksichtigt oder ob etwa gelöschte SMS oder MMS wiederhergestellt worden sind, kann die Zeugin nicht beantworten.

Die OAZ-Beamtin wird auch nach der vertraulichen Aussage Torsten L.s befragt, sie erklärt aber, dass sie dazu nicht viel sagen könne. Sie habe damals lediglich gewusst, dass es die Vernehmung gegeben habe. Erst mit dieser Aussage habe sich letztlich der Verdacht erhärtet, dass man es mit einer Gruppe zu tun haben könnte. Sicherlich habe es ab dem 15. Oktober einige Hinweise und Indizien gegeben, aber vieles sei bis dahin noch nicht bekannt gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe aber im Gegensatz zu den Ermittlern in der EG Deuben die Position vertreten, dass es für ein Organisationsdelikt nicht genügend Anhaltspunkte gegeben habe.

Zur EG Deuben sei sie gleich nach der Gründung am 20./21. September 2015 abgestellt gewesen. Sie seien dort zu dritt gewesen. Sie sollten nach nunmehr vier Straftaten konstant ermitteln. KHK Ro. habe bereits zum Anschlag auf den PKW Richter ermittelt und zu einer zerstörten Briefkastenanlage, sei aber zwischenzeitlich zurück zu seinem regionalen Ermittlungsabschnitt abberufen worden. Später sei noch eine Teilzeitkraft hinzugekommen und zeitweise habe man Unterstützungskräfte hinzugezogen, wenn konkrete Aufgaben anstanden. Die Kollegin K. sei ihres Wissens erst später dazugestoßen. So habe sie etwa wegen Urlaubszeiten von Kollegen vom 10. bis zum 18. Oktober lediglich allein gearbeitet.

Verwundert habe sie aber die Aussage vom Kollegen Thomas G., er sei Dienstvorgesetzter der EG Deuben gewesen. In ihren Augen sei KHK Ro. der Leiter der Ermittlungsgruppe und der Leiter des Zentralen Ermittlungsabschnitts Z. der Dienstvorgesetzte gewesen.

Zum Abschluss der Sitzung wird die Frage thematisiert, warum in den Ermittlungsakten lediglich ein Observationsbericht vom 4. November aufzufinden sei. Die Zeugin meint, dass es noch weitere geben müsse, jedoch sind die weder dem Gericht noch der Bundesanwaltschaft bekannt. Die Zeugin wird gebeten, sich bis zum nächsten Termin nach dem Verbleib der fehlenden Akten zu erkundigen und diese gegebenfalls mitzubringen.

Zu Beginn des 40. Verhandlungstages übergibt die OAZ-Beamtin H. diverse Observationsberichte, die bisher nicht in die Ermittlungsakte gelangt sind. Die naheliegende Frage nach dem Warum, könne sie jedoch nicht beantworten.

Dann widmet sich das Gericht verschiedenen Sprachnachrichten und Chats der Angeklagten Maria K., die ebenfalls durch die Ermittlerin ausgewertet worden sind. Die Sprachnachrichten beziehen sich unter anderem auf den Anschlag auf den PKW Richter. In einer teilt Patrick F. mit, dass er am Tatort vorbeigelaufen wäre und die Karre immer noch dort stehe. In einer anderen belustigt sich Timo S. ebenfalls über den zerstörten PKW. In einem Chat aus November 2015 wird Maria K. von Mirjam K. gefragt, ob sie „dann auch dabei“ sei, man treffe sich jetzt in Kleinnaundorf. Was sich wahrscheinlich auf das letzte Vorbereitungstreffen für den Anschlag auf die Wilsdruffer Straße bezieht. Einen Tag später wird Maria K. von Mirjam K. gefragt, ob sie schon etwas von „unserem nächtlichen Kuscheln und Banksitzen“ gelesen habe.

Im Anschluss daran berichtet die Zeugin von der Auswertung des PCs von Sebastian W., worauf sich offenbar eine Sicherungskopie vom Mobiltelefon Mirjam K.s. befunden habe. Dann wird die Zeugenbefragung zunächst unterbrochen.

Das Gericht nimmt noch diverse bereits thematisierte TKÜ-Mitschnitte der Anschlüsse von Timo S. und Mike S. in Augenschein und spielt die entsprechenden Audiodateien ab. Als nächstes wird der Lebenslauf von Mike S. verlesen, der auf einem sichergestellten USB-Stick zu finden war. Dort befanden sich auch zwei Bilddateien. Eines zeigt Adolf Hitler vor einem Schornstein und dazu den Spruch: „Umso größer der Jude, desto wärmer die Bude.“ Das zweite Bild zeigt einen Vergaser und den Satz: „Vergaser – früher war das mal ein Beruf“.

Der Beisitzende Richter Scheuring erklärt außerdem, dass sich auf dem USB-Stick weitere Bilder befanden, die ältere Menschen in entwürdigenden Posen zeigen. Wie diese in das Verfahren einzuführen seien, müsse noch geprüft werden, so der Richter weiter, da hier Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden könnten. Damit endet der nur knapp zweistündige Prozesstag.

Zu Beginn des 41. Verhandlungstags erscheint nochmals die OAZ-Beamtin Susann H., die bereits in der vergangenen Woche vernommen wurde. Allzuviele Fragen sind jedoch nicht offen geblieben. Die Beamtin wird nochmals gefragt, was der Grund dafür war, die Observation von Timo S. zu unterbrechen und stattdessen den Stellplatz des neuen PKWs des Stadtrats Richter überwachen zu lassen. Sie verweist erneut auf die TKÜ-Protokolle des Angeklagten Mike S., der sich in zwei Telefonaten nach dem Standort des Fahrzeugs erkundigt habe. Zunächst habe Patrick F. den Ort nicht nennen können, er habe aber auf Mirjam K. verwiesen. Von ihr habe Mike S. dann eine genaue Beschreibung bekommen, wo das Auto parken soll. Die Beamten hätten dann angenommen, dass es sich hierbei um das nächste Anschlagsziel handele.

Für Mike S. selbst sei ebenfalls ein Observationsbeschluss erwirkt worden. Ob Mike S. jedoch observiert wurde, wisse H. nicht. Das sei Sache des Mobilen Einsatzkommandos.

Dass die Observationsberichte nicht in der Ermittlungsakte auftauchen, kann die Beamtin nicht erklären. Der Leiter der Ermittlungen KHK R. habe ihr aber erklärt, dass diese Observationsakte an die Bundesanwaltschaft übergeben worden sei. Nach etwa 25 Minuten wird die Zeugin entlassen.

Als nächstes hat das Gericht eine weitere Beamtin aus der Ermittlungsgruppe (EG) Deuben geladen. KHKin Ricarda K. berichtet, dass sie am 1. November 2015 zu den damals drei Beamten der EG gestoßen ist. Zuvor hatte sie nur sporadisch „unterstützt“, etwa bei einer Zeugenvernehmung.

Das erste Thema ihrer Befragung ist die Beschuldigtenvernehmung von Mike S. am 5. November 2015. Diese habe in Dresden stattgefunden, nachdem der Beschuldigte einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen worden sei.

Nach einer Belehrung sei Mike S. zum Angriff auf die Overbeckstraße befragt worden. Er habe aber nur geantwortet, dass er nicht mehr wisse, ob er dort war. Später habe er gesagt, er sei von Timo S. und Sebastian W. mit dem Auto abgeholt worden, um zur Blockade an der Tätherstraße zu fahren. Vom Angriff auf das Hausprojekt wisse er nur im Nachgang von Facebook. An der Tätherstraße sollen auch die „Dresdner Jungs“ dabei gewesen seien, die kenne er aber nicht. Mike S. seien auch vier Telefonate aus der Telekommunikationsüberwachung vorgehalten worden, darin sei es um „Obst“, Buttersäure und einen „Mulmtopf“ gegangen. Er habe aber etwa auf die Frage, welches „Obst“ auf die Overbeckstraße mitgebracht werden sollte, nur geantwortet: „Äpfel und Bananen“.

Am Ende der Vernehmung sei dem Beschuldigten nochmal der weitere Ablauf erklärt worden. K. habe auch mitgeteilt, dass der Generalstaatsanwalt Wiegner noch prüfe, ob gegen ihn ein Haftbefehl vollstreckt werden solle. Mike S. habe dann einen Rechtsbeistand verlangt. Nachdem die Ermittlerin drei bis vier durchtelefoniert habe, sei sie auf RA Franek gestoßen, der Zeit hatte, um sich der Sache anzunehmen.

Insgesamt, so KHKin K. weiter, habe sich Mike S. sehr reserviert und teilnahmslos gezeigt. Grundlage für die Befragung sei ein Fragekatalog gewesen. Die Beamtin räumt aber auch ein, dass sie die Fallakte nicht im Detail gekannt habe, da sie erst kurz zuvor zur EG gestoßen sei. So seien ihr manche Widersprüche in der Aussage von Mike S. am Tag selbst nicht aufgefallen und entsprechend habe sie da auch nicht nachgefragt. Im Vorfeld der Maßnahmen habe es eine Einsatzbesprechung gegeben, genaueres könne sie dazu aber nicht sagen, da das nicht von ihrer Aussagegenehmigung gedeckt sei.

Als nächstes Thema steht die Auswertung des Mobiltelefons von Maria K. auf der Agenda. KHKin K. berichtet, dass ihr Auftrag gewesen sei, alle Daten ab dem 15. Juli 2015 aufzubereiten. Insgesamt seien auf dem Telefon über 900 Kontakte, über 4.300 SMS und MMS, mehr als 16.000 Audiodateien, über 4.000 Videos und mehr als 200.000 Bilddateien gesichert worden. Hinzu kämen die Daten aus dem KakaoTalk-Chat. Sie habe sich im Anschluss auf die Auswertung konkreter Tatzeiträume konzentriert. So seien zum Anschlag Overbeckstraße eine „Vielzahl“ von Anrufen mit den anderen Angeklagten zu verzeichnen gewesen, jedoch keine im Zusammenhang mit dem Anschlag Bahnhofstraße bzw. Parteibüro. Im Zeitraum um den Anschlag auf die Wilsdruffer Straße habe es Telefonate mit Timo S. gegeben, außerdem einen SMS-Austausch mit Rico K., in dem Maria K. über den Treffpunkt um 20:45 Uhr am ehemaligen Real-Markt informiert worden sei.

Aus den Videodateien seien vier relevante herausgefiltert worden, die drei Sprengversuche und einen Autokorso durch Freital zeigen sollen. Unter den Kontakten hätten sich auch vier mit der Zusatzbezeichnung „DD“ befunden, diese seien schon „herausragend“ gewesen. Denn aus anderen Ermittlungen wisse die Beamtin, dass es sich bei drei davon, Florian N., André M. und Jeanette P., um Mitglieder der Freien Kameradschaft Dresden handele. Außerdem habe es einen Kontakt mit der Bezeichnung „Übigau“ gegeben und eine Nachricht, in der dieser am 4. Oktober 2015 geschrieben haben soll: „Moin Maria, vielen Dank für eure erneute Untersützung. Alle freuen sich, alle finden euch nett. Bitte weiterleiten.“ Die Abfrage bei der Bundesnetzagentur habe einen Tom W. als Anschlussinhaber ergeben.

In den Bilddateien habe sie knapp 500 tatrelevante gefunden, die das Gericht in Augenschein nimmt. Zu sehen sind verschiedene Hakenkreuzflaggen, Bilder einer Immobilie, die das „neue Terroristenhauptquartier“ werden sollte, außerdem das „Offizierskasino“ in Königsbrück, womit die EG später den Ort der Sprengversuche ausfindig machen konnte. Ein weiteres Bild zeigt den ehemaligen Praktiker in Heidenau, ein anderes den ebenfalls zur Flüchtlingsunterkunft umgewandelte Real-Markt in Niederau. Insgesamt habe man auch durch die Bildauswertung einen Eindruck bekommen, womit sich die Beschuldigte beschäftigt habe, erläutert die Zeugin.

KHKin K. habe außerdem zu den Sprengversuchen ermittelt, die letztlich am 26. September 2015 stattgefunden haben sollen. Sie berichtet, dass sie eine Tabelle gefertigt habe, die alle Äußerungen dazu enthält. Die Vorbereitungen hätten bereits in den Tagen davor begonnen. So habe etwa der als Rädelsführer angeklagte Patrick F. gefragt, wer denn alles mit zum testen kommen wolle. Außerdem habe es noch Terminüberschneidungen gegeben, woraufhin Philipp W. erklärt habe, dass „das Testen“ höhere Priorität habe. Offenbar wurde auch über die Finanzierung gesprochen. So habe Patrick F. geschrieben: „Es wäre schön, wenn jeder was springen lässt.“ Ausgenommen seien Mike S. und dessen Frau. Am Test teilgenommen hätten dann letztlich Mike S., Patrick F., Sebastian W., Mirjam K. und Maria K. – Justin S. habe keine Lust gehabt, Philipp W. habe zeitlich nicht gekonnt und Timo S. habe arbeiten müssen. Philipp W. soll allerdings um ein Video gebeten haben, „um zu sehen, wie es wirkt“.

Auf den Ort der Sprengversuche seien die Ermittler_innen durch Bilder vom Telefon Maria K.s gestoßen. Sie hätten das Gelände in Königsbrück aufgesucht und dort nach kurzer Recherche den konkreten Ort gefunden. Auffällig sei das Fußbodenmuster gewesen, das mit dem im Video übereingestimmt habe. Außerdem habe es noch Spuren von Sprengversuchen gegeben, diese seien fotografisch dokumentiert worden. Außerdem hätten die Ermittler Reste von schwarzem Gewebeband und Metallsplitter einer Dose gesichert. Die gefertigten Fotos werden vom Gericht in Augenschein genommen.

Ein weiteres Thema, mit dem die OAZ-Kommissarin befasst war, ist die Durchsuchung bei Sebastian S. am 9. März 2016. Sie erinnert sich, dass sie hier erhebliche Schwierigkeiten gehabt hätten, aufgrund des vermüllten Zustands der Wohnung. Es sei nur eine Nachsuche möglich gewesen, die blieb aber weitgehend ergebnislos. Während der Maßnahme habe Sebastian S. den Besitz eines als Taschenlampe getarnten Elektroschockgeräts eingeräumt. Diesen „Zufallsfund“ hätten sie sichergestellt. Die Beamtin erinnert sich außerdem noch an eine Hakenkreuzflagge, die auf der Schlafgelegenheit von Sebastian S. gelegen habe.

Zum Abschluss wird die Zeugin noch nach dem Dienstvorgesetzten der EG Deuben gefragt. Sie nennt hier EKHK Kä. und damit die nunmehr dritte Person, die diese Funktion inne gehabt haben soll. Zum Zeitpunkt ihres Eintritts sei die EG im Zentralen Ermittlungsabschnitt des OAZ angesiedelt gewesen. Der von Kollege M. ins Spiel gebrachte Dienstvorgesetzte Z. sei wiederum der „Leiter gesamt“ und Vorgesetzter aller Ermittlungsabschnitte. Als sie zur EG gestoßen ist, hätten ihr die Kollegen bereits berichtet, dass sie von einer Vereinigung ausgehen würden. Die Staatsanwaltschaft führe jedoch noch Einzeldelikte.

Damit endete der 41. Verhandlungstag. Die Vernehmung dauerte weniger lang als vom Gericht geplant, daher entfiel der Verhandlungstag am 16. August.

Bericht aus Sicht der Nebenklage und fortlaufender Pressespiegel

Du findest den Bericht interessant und willst Dich weiter informieren? Unterstütze die Prozessdokumentation mit einer Spende auf betterplace.org!

Wie sächsische Behörden Geflüchtete mit Fantasiepapieren abspeisen

$
0
0

Ausländerbehörden müssen Geflüchteten, die nicht sofort abgeschoben werden können, eine Duldung erteilen. Doch einige sächsische Behörden händigen stattdessen Fantasiedokumente aus, die den Betroffenen weniger Rechte einräumen.

Quelle: ze.tt (12.10.2017)

Polizei ermittelt nach abgelegtem Schweinekopf in Riesa

$
0
0

Wie die Polizei mitteilte, haben am vergangenen Wochenende bislang unbekannte Täter vor die Eingangstür eines arabischen Lebensmittelgeschäftes in Riesa einen gegarten Schweinekopf abgelegt. Der Ladenbesitzer hatte am frühen Montagmorgen den Kopf unmittelbar vor seinem erst im letzten Jahr eröffneten Geschäft gefunden. Die Polizei, welche inzwischen Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung aufgenommen hat, sucht nun nach Personen, die im Zeitraum vom 7. Oktober um 19:30 Uhr bis zum 9. Oktober um 4 Uhr etwas beobachtet haben. Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der 0351-4832233 telefonisch entgegen.

Rassistischer Übergriff am Wochenende

$
0
0

Am frühen Samstagmorgen ist nach Polizeiangaben in Dresden ein Mann auf dem Weg zur Arbeit durch eine Gruppe von sieben Männern rassistisch beleidigt und angegriffen worden, dabei wurde der 18jährige durch Schläge und Tritte am Kopf verletzt. Nachdem die bislang noch unbekannten Täter zunächst an der Rennplatzstraße in seine Straßenbahn gestiegen waren und sich zu ihm gesetzt hatten, begannen sie, ihn rassistisch zu beleidigen. Als der Betroffene daraufhin die Bahn verlassen wollte, erhielt er einen Schlag in den Nacken und verließ die Straßenbahn kurz darauf am Straßburger Platz. Doch auch da folgten ihm die Männer und schlugen und traten auf ihn ein. Erst als der Betroffene erneut eine Straßenbahn betrat, ließen sie von ihm ab. Nach dem Übergriff hatte sich der 18 Jahre alte Mann, der in einem Krankenhaus arbeitet, in medizinische Behandlung begeben.

Einer der Täter soll zum Zeitpunkt des Übergriffs eine rote Hose und ein weißes Hemd getragen haben, ein zweiter Angreifer kurze Haare und einen Seitenscheitel. Zudem sollen die Männer Lieder über Dynamo Dresden gesungen haben. Am Tag des Übergriffs hatte der Verein im Rahmen der FARE-Aktionswochen gemeinsam mit Dynamos Hauptsponsor auf dem Trikot gegen Rassismus Stellung bezogen. Erst kürzlich hatten rechte Anhänger der Schwarz-Gelben beim jüngsten Auftritt der Deutschen Fußballnationalmannschaft in Prag für einen Eklat gesorgt. Die Polizei sucht nun nach Personen, die Angaben zu dem Übergriff oder zum Geschehen machen. Wer etwas beobachtet hat oder Hinweise auf die Täter geben kann wird gebeten, sich unter der 0351-4832233 bei der Polizei zu melden. Derzeit wertet die Polizei Videoaufnahmen aus der Straßenbahn aus.

Dieses Dokument zeigt, dass die Polizei bei G20 Gummigeschosse benutzt hat

$
0
0

Gummigeschosse können töten. Ihr Einsatz ist in Deutschland umstritten, bei manchen Polizeien sogar verboten. Bei G20 allerdings kamen sie zum Einsatz.

Quelle: BuzzFeed (17.10.2017)

Viewing all 970 articles
Browse latest View live